Die Ampel-Koalitionen treiben die Energiewende im Wohnbereich voran, indem es künftig leichter wird, „Balkonkraftwerke“ einzubauen. Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen haben dann einen Anspruch darauf, dass der Installation von Steckersolargeräten auf eigene Kosten zugestimmt wird, und sie auf ihrem Balkon Strom zur Selbstnutzung produzieren können.
Im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht wird dafür die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Der Einbau kann dann nicht mehr an einem Veto der Wohnungseigentümerversammlung scheitern.
Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter:
„Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes stärken wir die Energiewende in den eigenen vier Wänden. Ab sofort dürfen Mieter:innen und Eigentümer:innen Steckersolargeräte grundsätzlich an ihren Balkons installieren. Ein Veto der Eigentümergemeinschaft steht diesem Wunsch dank einer gesetzlichen Privilegierung nicht mehr im Wege. Damit ermöglichen wir einen effektiven und unbürokratischen Weg, die privaten Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.“