Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. Bis Ende Mai wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet. Dabei stehen zur Prävention gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln.

Die angestiegenen Fallzahlen sind auf fortschreitende Impfmüdigkeit zurückzuführen. Eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsen ist nicht durch eine Impfung geschützt. Eine Nichtimpfung bedeutet aber nicht nur eine Gefahr für den Menschen, der sich bewusst gegen die Impfung entschieden hat, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die zum Beispiel aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat das Parlament am Freitag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention debattiert (Drs. 19/13452, 19/13826).

Der Entwurf sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in so genannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis – zukünftig auch in digitaler Form vorhanden – oder durch ein Attest vom Arzt. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist.

Jeder Arzt – mit Ausnahme des Zahnarztes – soll die Impfung durchführen können. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.