Seit Jahren kämpft die SPD-Fraktion für mehr Transparenz in der Politik. Es brauchte zahlreiche Korruptionsskandale, damit die Union ihre Blockadehaltung zumindest teilweise aufgibt. Die Koalitionsfraktionen haben sich nun auf ein Lobbyregister geeinigt, das eine Pflicht zur Registrierung für Lobbyarbeit gegenüber Bundestag und Bundesregierung vorsieht. Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Lobbyregister-Gesetz in Kraft.

Interessenvertreterinnen und -vertreter müssen umfassende Angaben zu ihrer Identität und zum Gegenstand sowie zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen verbindlichen Verhaltenskodex für integre Interessenvertretung halten. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht droht ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden im Register veröffentlicht.

„Das neue Lobbyregistergesetz ist für Deutschland ein parlamentarischer Meilenstein“, sagt Matthias Bartke, Sprecher der Arbeitsgruppe Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Es gewährleiste wichtige Transparenz über die Einflussnahme von Interessensvertreterinnen und -vertretern auf Parlament und Regierung.

Bei der Gesetzesberatung war der zentrale Streitpunkt innerhalb der Koalition Transparenz über Lobbyismus gegenüber der Bundesregierung: Die Union wollte das Register ausschließlich auf Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten beschränken und nicht auf die Bundesregierung ausweiten. Diese Beschränkung hat die SPD erfolgreich verhindert. Über 90 Prozent der Gesetze werden in den Ministerien verfasst. Natürlich wenden sich Lobbyisten daher in erster Linie an die Ministerien. Künftig werden sie nun auch erfasst.

Aller Freude zum Trotz fehlt ein wichtiger Punkt im Gesetz: der exekutive Fußabdruck. Das bedeutet die Veröffentlichung aller Lobbyistenkontakte und Lobbyistenstellungnahmen durch die Bundesministerien bei der Entstehung von Gesetzeswerken. Mit dem Lobbyregister im engen Sinne erfahren wir, wer Einfluss nimmt, aber nicht wie und auf welches Gesetz genau. Mit dem „exekutiven Fußabdruck“ erfahren wir die Art und den Gegenstand des Einflusses. Der exekutive Fußabdruck wäre ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Transparenz im Bereich der Gesetzgebung gewesen. Dies hat die Union verhindert.

Auch nach den vielen Skandalen der letzten Wochen scheint bei CDU/CSU trotz aller gegenteiliger Beteuerungen immer noch der Grundsatz zu gelten: Zu viel Transparenz ist unerwünscht.

Die SPD-Fraktion wird weiter für die Einführung auch des exekutiven Fußabdruckes kämpfen.