Das Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber dem Ausmaß des Einflusses von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Politik hat sich verstärkt. Mit dem Begriff des „Lobbyismus“ werden in der öffentlichen Wahrnehmung vornehmlich illegitime Einflussversuche von Interessenorganisationen und ihrer Vertreterinnen und Vertreter verbunden. Dieser Eindruck ist geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu beschädigen.Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters, der am Freitag in Erster Lesung in den Bundestag eingebracht wird, beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen.
Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreter und-vertreterinnen werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit einem Ordnungsgeld sanktioniert.
„Ich bin sehr zufrieden“, sagt der Abgeordnete Matthias Bartke. „Die SPD kämpft seit zehn Jahren für ein Lobbyregister. Jetzt endlich haben wir es geschafft. Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt!“
Ganz zum Schluss haben die Koalitionspartner auch noch den letzten Streitpunkt aus dem Weg geräumt. Die SPD wollte das Lobbyregistergesetz nicht nur auf den Bundestag sondern auch auf die Bundesregierung angewendet wissen. Die Kanzlerin lehnte dies in ihrer Sommer-Pressekonferenz noch ab.
SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz machte in der Regierungsbefragung vom Mittwoch allerdings noch einmal deutlich, dass es hier einen Dissens in der Bundesregierung gab. Nun aber hat die Union eingelenkt. Das Lobbyregister wird künftig neben dem Bundestag auch Anwendung auf die Bundesregierung finden.Matthias Bartke: „Jetzt ist der Gesetzentwurf rund. Ein Lobbyregister, das lediglich für den Bundestag Geltung hätte, wäre nur ein halbes Lobbyregister!“.