Zunehmend verstärkt sich jedoch das Unbehagen der Öffentlichkeit gegenüber dem Einfluss von Interessenvertretern auf die Politik. Der Begriff „Lobbyismus“ ist in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend negativ besetzt. Dies schadet dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die parlamentarische Demokratie und stellt letzten Endes deren Legitimität in Frage.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb einen Antrag vorgelegt, in dem als zentrale Maßnahme ein öffentliches Lobbyistenregister fordert. Der Begriff der Interessenvertretung muss dazu eindeutig definiert werden. Wer Interessenvertreter ist, bestimmt sich nach der Zielsetzung der Auftraggeber sowie anhand klarer Schwellenwerte für zeitlichen und finanziellen Kontakt mit Bundestagsabgeordneten und Behörden. Im Register müssen persönliche Daten der Vertreterinnen und Vertreter sowie die Daten ihrer Auftraggeber aufgelistet werden. Wer gegen die Registrierungspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, soll mit Sanktionen belegt werden. In einem Verhaltenskodex sollen Grundregeln zur Ausübung ihrer Aufgaben in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität niedergeschrieben werden. Der Kodex kann auf freiwilliger Basis unterzeichnet werden. Er wird jedoch hinsichtlich seiner Geltungskraft verbindlich anerkannt.