Der nun vorliegende interfraktionelle Antrag fordert die Bundesregierung auf, die monatlichen Leistungen für Zwangssterilisierte rückwirkend zum 1. Januar 2011 zu erhöhen. Außerdem soll die Regelung für Zwangssterilisierte auch auf die Opfer von „Euthanasie“-Maßnahmen übertragen werden.

Bereits früher hatte der Bundestag in mehreren Entschließungen festgestellt, dass die Zwangssterilisationen nationalsozialistisches Unrecht waren. Diese Maßnahmen waren Ausdruck der inhumanen nationalsozialistischen Auffassung vom „lebensunwerten Leben“. Der Deutsche Bundestag bezeugte den Opfern von Zwangssterilisierungen und „Euthanasie“ und ihren Angehörigen wiederholt seine Achtung und sein Mitgefühl.

Überlebende „Euthanasie“-Geschädigte mussten in den „Euthanasie“-Anstalten ständig um ihr Leben fürchten. Auch durch Maßnahmen wie die Reduzierung der Nahrung auf Hungerkost oder die Nichtbehandlung von Krankheiten wurden sie auf Schwerste in ihrer Menschenwürde verletzt.

Opfern der Zwangssterilisierung konnten ab 1980 Leistungen gewährt werden. Nach den jetzt gültigen Richtlinien können Zwangssterilisierte und „Euthanasie“-Geschädigte einmalige Beihilfen in Höhe von 2.556,46 Euro erhalten. Zusätzlich können an Zwangssterilisierte laufende monatliche Leistungen in Höhe von 120 Euro gezahlt werden. Für Opfer der Zwangssterilisierung und Opfer von „Euthanasie“-Maßnahmen können im Falle einer Notlage ergänzende laufende Leistungen hinzukommen.

In ihrem aktuellen Antrag fordern die vier Fraktionen, die laufenden monatlichen Leistungen auf 291 Euro zu erhöhen.