Die Reform der Agrarpolitik der Europäischen Union wird in nationales Recht umgesetzt. Dazu hat der Deutsche Bundestag  am 22. Mai in 2./3. Lesung  den Regierungsentwurf eines Direktzahlungen-Durchführungssetzes (Drs. 18/ 908, 18/1493) beschlossen.

Das Gesetz regelt das System der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2015 neu. Die GAP zählt mit 60 Milliarden Euro pro Jahr neben der Struktur- und Wirtschaftsförderung zum bedeutendsten Etat der EU. Auf Deutschland entfallen jährlich rund fünf Milliarden Euro EU-Agrarförderung im Bereich der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe, um einen finanziellen Ausgleich für höhere Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU zu schaffen.

30 Prozent der Direktzahlungen werden gegen Umweltauflagen bezahlt

Die im Jahr 2013 auf EU-Ebene beschlossene GAP-Reform hat das Ziel, dass die Direktzahlungen stärker an Umweltleistungen durch die Landwirte gebunden werden. Landwirte sollen demnach 30 Prozent der Direktzahlungsmittel nur dann erhalten, wenn sie Leistungen wie den Erhalt von Wiesen (Dauergrünland), den Anbau vielfältiger Feldfrüchte sowie die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen erbringen. Der Erhalt von Dauergrünland und die ökologischen Vorrangflächen gelten dabei als wichtige klimaschutzwirksame Maßnahmen. Die engere Kopplung der Direktzahlungen an Umweltschutzauflagen ist ein Schritt in die Richtung „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Zusätzliche Mittel für die Entwicklung ländlicher Räume

Zudem sollen für die Jahre 2015 bis 2019 insgesamt 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als Förderung für die Entwicklung ländlicher Räume genutzt werden. Diese Mittel betragen für den Zeitraum über eine Milliarde Euro. Die Festlegungen gelten für den mehrjährigen Finanzrahmen der EU ab 2015.

Was hat der Bundestag im Rahmen der Gesetzesberatung geändert?

Die Grünlandflächen in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete) sind  umweltsensibel und dürfen nicht umgebrochen oder gepflügt werden.  FFH Gebiete sind  Gebiete, die für das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000" ausgewählt wurden. Außerhalb dieser Gebiete darf Grünland nur mit Genehmigung umgewandelt werden und muss als Kompensation an anderer Stelle wieder entstehen.  Das ist ein Riesenfortschritt für den Schutz von Grünlandflächen.

Die Bundesregierung kann in Verordnungen festlegen, welche Flächen als ökologische Vorrangflächen anzusehen sind.  Ökologische Vorrangflächen dürfen bewirtschaftet werden. Nähere Regelungen treffen das Bundesumweltminsterium, das Bundesagrarministerium  gemeinsam mit den Bundesländern.