Schwarz-Gelb hat die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), die im Einzelplan 06 des Bundesinnenministeriums angesiedelt sind, auch im Haushalt 2012 massiv reduziert: Insgesamt 3,5 Millionen Euro – das sind immerhin 21 Prozent der Mittel – stehen weniger zur Verfügung für die Bundeszentrale, um inhaltlich zu arbeiten.

Dabei ist sie eine der wichtigsten Institutionen zur Demokratieförderung und Präventionsarbeit beim Kampf gegen Rechtsextremismus. Nun wird nicht nur die BpB ihre Leistungen einschränken müssen, sondern auch die 430 Träger der politischen Bildung bundesweit, die durch die Zentrale gefördert werden. Die Höhe der Förderung für die BpB ist auf die Höhe von vor der Wiedervereinigung zurückgegangen.

Die politische Bildung vorsätzlich derart zu schwächen zeugt von kurzsichtiger Politik, die den Wert von politischer Bildung komplett verkennt. Denn mit der Bundeszentrale für politische Bildung besitzt Deutschland ein wertvolles Instrument, um politisch unabhängige und qualitativ hochwertige politische Bildung zu leisten.

Auch das interfraktionelle Kuratorium der BpB und der wissenschaftliche Beirat haben angesichts der Lage einstimmige Beschlüsse gefasst, die die Wichtigkeit der BpB hervorheben und die Mittelkürzungen kategorisch ablehnen.

Essentiell für die Demokratie

In einem neuen Antrag der SPD-Fraktion „Rechtsextremismus vorbeugen – Unsere Demokratie braucht gute politische Bildung und eine starke Bundeszentrale für politische Bildung“ heißt es, die verheerenden Kürzungen sollen umgehend zurückgenommen werden. Es soll außerdem geprüft werden, die Budgethöhe der BpB an die Höhe der Budgets der parteinahen Stiftungen zu koppeln, um eine vernünftige Balance zwischen überparteilicher und parteinaher politischer Bildung zu schaffen. Beide Ansätze sind essentiell für die Demokratie.

Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert:

  • sich klar zur überparteilichen politischen Bildung und damit der BpB zu bekennen, sie zu stärken und ihre inhaltliche Unabhängigkeit zu wahren;
  • ein Anschlussprogramm für das bei der BpB angesiedelte Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ sicherzustellen;
  • umgehend neue Richtlinien für die Trägerförderung der BpB zu erlassen, die die Fördersituation der Träger verbessern und Rechtssicherheit hinsichtlich der Umsatzsteuer schaffen.