Bei einer Dialogveranstaltung der Deutschen Content Allianz (DCA) zum Thema „Kreativität und Urheberrecht in der digitalen Welt“ am 24. Februar 2015 in der Stiftung Deutsche Kinemathek sprach sich Martin Dörmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion dafür aus, die Kultur- und Kreativwirtschaft als Motor der digitalen Entwicklung zu stärken. Das könne unter anderem durch die notwendige Anpassung des Urheberrechts an die Herausforderungen der digitalen Welt geschehen, sagte er.

„Die Arbeit der Urheber muss angemessen gewürdigt werden, die Kreativen und die von ihnen geschaffenen künstlerischen und kreativen Inhalte müssen im Mittelpunkt der Debatte stehen“ sagte er bei der vom Chefkorrespondenten des Deutschlandradios, Stephan Detjen, moderierten Diskussionsrunde. Zuvor kamen die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsministerin Monika Grütters MdB und Jan Bayer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Axel Springer SE in Keynotes zu Wort.

Bei der Reform des Urheberrechts muss ein fairer Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern geschaffen werden, wie es Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vereinbart ist. Doch was wird von den verschiedenen Seiten als „fair“ empfunden? Diese Frage aufzulösen und dabei sowohl die technologischen Möglichkeiten der Digitalisierung als Chance für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu nutzen, als auch den Aspekt der Vergütung und des Schutzes von Urheberrechten zu berücksichtigen, ist die zentrale Herausforderung dieser Debatte.

Martin Dörmann verwies auf den im Kreativpakt der SPD-Bundestagsfraktion formulierten Grundsatz Vergüten statt Verbieten“: Es müsse vorrangig darum gehen, Geschäftsmodelle zu ermöglichen, diese aber gleichzeitig durch Vergütungspflichten zu monetarisieren, damit auch die Urheber und Kreativen (deren Arbeitsrecht das Urheberrecht ist) davon profitieren. Er stellte den Prozess der Diskussion innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion dar, die auch in dieser Legislaturperiode einen fachübergreifenden Arbeitskreis Urheberrecht gegründet hat und damit an die guten Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode anknüpft. Als eines der wichtigsten Vorhaben, die zeitnah angegangen werden sollten, nannte er die Reform des Urhebervertragsrechts, welches den Urhebern einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung sichern soll.

Martin Dörmann zeigte sich abschließend zuversichtlich: „Es liegt noch viel Arbeit vor uns. Gleichwohl sei das Bundesjustizministerium fest entschlossen, in dieser Legislaturperiode konkrete Schritte zur Reform des Urheberrechts in der digitalen Welt umzusetzen, um den aus der letzten Legislaturperiode stammenden Reformstau in diesem Bereich aufzulösen.“