Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme in einer Anlage ist wesentlich effizienter als in konventionellen Kraftwerken für die reine Strom- oder Wärmeproduktion. Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes soll sichergestellt werden, dass die effiziente und klimafreundliche KWK auch in Zukunft eine wichtige Rolle im Rahmen der Energiewende spielen wird. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 18/6419, 18/6910) hat der Bundestag am 3. Dezember beschlossen. Dem waren intensive Verhandlungen mit der CDU/CSU-Fraktion vorausgegangen.
„Wir verabschieden ein Gesetz, das die KWK nicht nur kurzfristig rettet, sondern dieser Technologie auch eine echte Perspektive bietet“, sagte der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Florian Post, in der Debatte. Ziel des Gesetzes ist es, die heute durch KWK-Anlagen produzierten 96 Terrawattstunden (TWh) Strom auf 110 TWh im Jahr 2020 zu steigern und 2025 120 TWh zu erreichen.
Für die Neuausrichtung des KWK-Bereichs sollen die Fördermittel auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt werden. Vor allem die Umstellung auf kohlendioxidärmere Stromerzeugung mit Gas soll gefördert werden. Für Neubauprojekte, die eine mit Kohle betriebene Anlage ersetzen, soll es einen zusätzlichen Bonus geben.
Dahingegen sollen neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Stein- oder Braunkohle einsetzen, nicht mehr unterstützt werden. Für bereits im Bau befindliche Anlagen wird es Vertrauensschutz geben.
Zudem werden bestehende gasbefeuerte KWK-Anlagen bis Ende 2022 gefördert, damit deren effiziente Strom- und Wärmeversorgung nicht auf Grund niedrigerer Strompreise stillgelegt wird. Das sind zwei Jahre mehr als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen waren. Um Fehlanreize zu vermeiden, soll die KWK-Technologie dort; wo sie ohne Förderung wirtschaftlich ist, nicht mehr gefördert werden. Das betrifft den selbstverbrauchten KWK-Strom aus größeren Industrieanlagen. Zudem wird bei KWK-Strom wie bei den erneuerbaren Energien die Direktvermarktung eingeführt. Ausgenommen werden kleinere Anlagen mit einer Leistung von unter 100 Kilowatt.
Es werden zudem verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Flexibilisierung des Anlagen-betriebes stärker zu fördern. Ein flexibler Anlagenbetrieb ermöglicht eine bessere Abstimmung der KWK-Stromerzeugung auf höhere Anteile volatiler erneuerbarer Energien im Strommarkt. Ergänzend hierzu wird die Förderung des Ausbaus von Netzen und Speichern erhöht.
Um die Kosten für Haushalte zu dämpfen, sollen bislang privilegierte Stromkunden (vor allem Endverbraucher mit einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde) stärker belastet werden. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie sollen die Ausnahmemöglichkeiten weiterhin gelten, damit sie wettbewerbsfähig bleiben.
Im Rahmen einer Evaluierung soll 2017 überprüft werden, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt, unabhängig davon, ob sie gefördert werden oder nicht. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit hocheffizienter bestehender KWK-Anlagen, die Strom auf Basis von Steinkohle erzeugen, bleiben Kostensteigerungen aufgrund eines Anstiegs der Zertifikatspreise im Emissionshandel unberücksichtigt – alles andere würde die Anstrengungen zur Erreichung der Klimaschutzziele konterkarieren.
Eine Förderung von Mieterstrom war im Regierungsentwurf nicht vorgesehen. Das konnte die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen durchsetzen: Nun werden gezielte Anreize gesetzt, um KWK-Anlagen in der Wohnungswirtschaft („Quartierslösungen“) sowie auch in Gewerbegebieten und Industrieparks zu fördern. Die Förderlaufzeit von kleinen KWK-Anlagen und Brennstoffzellen (mit weniger als 50 Kilowatt) haben wir auf 60.000 Stunden verlängert.