Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in ärztliche Entscheidungen. Nach Schätzung des Brüsseler Netzwerks gegen Korruption im Gesundheitswesen entsteht in Deutschland in diesem Bereich ein jährlicher Schaden in Höhe von 13 Milliarden Euro. Seit Jahren fordert die SPD-Bundestagsfraktion deshalb, stärker dagegen vorzugehen. Am 13. November hat der Bundestag in 1. Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten (Drs. 18/6446).

Gerade wegen der großen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens müsse Korruption im Gesundheitswesen auch mit strafrechtlichen Mitteln entgegentreten werden, heißt es in dem Antrag. Nach der derzeitigen Rechtslage ist das aber nur unzureichend möglich. Das geltende Recht erfasst nicht alle strafwürdigen Formen unzulässiger Einflussnahme im Gesundheitswesen. So können zum Beispiel niedergelassene Vertragsärzte nicht für korruptes Verhalten belangt werden. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das ändern.

Klare Regeln gegen strafbares Verhalten

Der Entwurf sieht vor, zwei neue Straftatbestände einzuführen: Bestechlichkeit im Gesundheitswesen sowie Bestechung im Gesundheitswesen. Damit machen sich zum Beispiel niedergelassene Vertragsärzte künftig strafbar machen, wenn sie Bestechungsgelder annehmen, etwa um bestimmte Arzneimittel zu verschreiben. Die Straftatbestände erfassen alle Heilberufsgruppen, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern. Sie gelten gleichermaßen für die privatärztliche wie die kassenärztliche Versorgung.

Der Gesetzentwurf schafft klare Regeln für strafbares Verhalten im Gesundheitswesen und schützt damit nicht nur die Patienten, sondern auch die überwiegende Mehrheit der ehrlich arbeitenden Ärzte, Apotheker und sonstigen Heilberufler.

Gero Fischer