Deutschland verfügt über eine sehr leistungsfähige Forschungslandschaft mit einer großen und wachsenden Anzahl erfolgversprechender wissenschaftlich-technisch Entwicklungen. Dennoch belegen aktuelle Untersuchungen zur technologischen Leistungsfähigkeit, dass Deutschland im internationalen Technologiewettbewerb seine Position stärken und neue Wege zur Steigerung der Innovationsfähigkeit gehen muss. Erforderlich sind hierbei insbesondere verbesserte Voraussetzungen beim Transfer der erfolgreichen Grundlagenforschung in erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen. Innovative Forschungsergebnisse müssen frühzeitig auf ihre wirtschaftliche Nutzbarkeit hin untersucht (validiert) und weiterentwickelt werden.
An dieser Förderlücke im deutschen Innovationssystem setzt das Konzept der Innovations- und Validierungsforschung an. Aufgegriffen wird damit auch eine zenrtrale Forderung seitens der Forschungseinrichtungen für einen Innovationsfonds bzw. eine Validierungsforschungsagentur. Auch die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat in ihrem letzten Gutachten aus dem Jahr 2009 festgestellt, dass diese Förderlücke bei der Validierung von Forschungsergebnissen geschlossen werden muss und für eine öffentliche Förderung derartiger Projekte plädiert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF hat im Mai 2010 das Programm „Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP“ gestartet. Dieses Programm und die zwischenzeitlich veröffentlichte Förderrichtlinie kann jedoch in dieser Ausgestaltung keinen wesentlichen Beitrag zur Schließung der allseits konstatierten strategischen Innovationslücke leisten. Dies ist vor allem darin begründet, dass dass BMBF eine Kernforderung des Umsetzungsvorschlages der SPD – der sich mit den Kernforderungen aus den Forschungseinrichtungen deckt – ignoriert: das Konzept eines von einer externen Validierungsagentur bewirtschafteten Fonds.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert: das Konzept der Fördermaßnahme „Validierung des Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung - VIP“ – aufbauend auf den umfangreichen Vorarbeiten aus der letzten Legislaturperiode – zu überarbeiten und hierbei insbesondere das Konzept eines von einer externen Validierungsagentur bewirtschafteten Fonds weiter zu verfolgen; sich für die Implementierungsphase exemplarisch auf wenige, dynamische Forschungsfelder zu konzentrieren und das neue Förderinstrument regelmäßig und fortlaufend zu evaluieren und dem Bundestag hierzu spätestens zwei Jahre nach Einführung eines solchen Instrumentes Bericht zu erstatten.