Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager. 

Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis – zukünftig auch in digitaler Form vorhanden – oder durch ein Attest vom Arzt, von der Ärztin. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. Jeder Arzt, mit Ausnahme des Zahnarztes, soll die Impfung durchführen können. Wer gegen die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung verstößt, dem droht ein Bußgeld. Im Gesundheitsausschuss gab es zum Gesetzentwurf ausführliche öffentliche Anhörungen von Sachverständigen. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Weitere gesetzliche Änderungen

In den Beratungen zum Gesetzentwurf hat sich die SPD-Fraktion mit der Union auf einige fachliche und fachfremde Änderungsanträge verständigt: Die Bundesländer sollen beispielsweise bestimmen können, dass nicht die Kita-Leitung die Nachweispflicht kontrollieren muss, sondern diese Aufgabe von einer staatlichen Stelle, zum Beispiel das Gesundheitsamt, wahrgenommen wird. Damit entlastet die Koalition Kita-Leiterinnen und -leiter in dieser unter Umständen sehr schwierigen Situation vor Ort.

Außerdem kann die jeweils zuständige oberste Landesbehörde allgemeine Ausnahmen von der Nachweispflicht zulassen, wenn das Paul-Ehrlich-Institut einen Lieferengpass bei den Masernimpfstoffen bekannt gemacht hat.

Fachfremd regelt die Koalition mit dem Gesetz die Kostenübernahme für Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt (zum Beispiel mittels K.O.-Tropfen) durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das schützt vor allem Frauen, die Furcht haben, eine Strafanzeige zu stellen. Dazu müssen auf Länderebene Verträge zwischen den Ländern, den Krankenkassen und ärztlichen Einrichtungen geschlossen werden.

Außerdem wird es zukünftig regionale Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen in Apotheken geben. Ärztinnen und Ärzte erhalten zudem die Möglichkeit, chronisch kranken Patientinnen und Patienten bei stabilem Gesundheitszustand und gleichbleibender Medikation ein Wiederholungsrezept auszustellen (beschränkt auf dreimal pro Jahr). Und es wird die Werbung für operative plastisch-chirurgische Eingriffe bei Minderjährigen verboten.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, hat der Bundestag ein Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention beschlossen. Es sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager. Außerdem werden Gewaltopfer bei der Kostenübernahme der vertraulichen Spurensicherung besser geschützt.