Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die so genannte Musterfeststellungsklage auf den Weg gebracht. Künftig sollen Verbraucherverbände stellvertretend für Betroffene vor Gericht ziehen können.

Gedacht ist das neue Klageinstrument für Fälle, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schaden erlitten haben – zum Beispiel wie im Fall VW, wo Hunderttausende deutsche Autobesitzer mit manipulierten Schadstoffwerte bei Diesel-Fahrzeugen zu kämpfen haben.

Bislang landen solche Fälle oft nicht vor Gericht, weil es für den einzelnen zu aufwendig und riskant ist, in einen juristischen Streit mit großen Konzernen einzusteigen.

Justizministerin Katarina Barley sagt: „Mit dieser ‚Eine-für-Alle-Klage‘ können Verbraucherinnen und Verbraucher kostengünstig und unbürokratisch zu ihrem Recht kommen. Sie brauchen nicht selbst zu klagen, sondern können dies einem Verband überlassen, der dann für sie vor Gericht zieht. Mit der Musterfeststellungsklage werden Verbraucherrechte effektiv gestärkt.“

Insbesondere wenn die möglichen Klagekosten höher sind als der eingeklagte Betrag, überlegten es sich Verbraucherinnen und Verbraucher zwei Mal, ob sie ihr gutes Recht einfordern, so Barley. „Das geht vielen gegen den Gerechtigkeitssinn.“

In einem ersten Schritt muss der klagende Verband auf der Basis der Fälle von zehn Betroffenen eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Andernfalls ist keine Musterfeststellungsklage möglich. In Musterprozessen sollen auf diese Weise strittige Fragen generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen. Es sei denn, es kommt zu einem Vergleich.

Die SPD-Fraktion wollte die Musterfeststellungsklage bereits in der vergangenen Wahlperiode einführe. Dies scheiterte aber am Widerstand der Union.