Laut einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bereits jeder fünfte Minderjährige zwischen zwölf und 17 Jahren schon einmal eine elektronische Shisha geraucht und jeder siebte eine elektronische Zigarette probiert. Damit soll jetzt Schluss sein. Die Abgabe- und Konsumverbote von Tabakwaren nach dem Jugendschutzgesetz werden auf elektronische Zigaretten und elektronische Shishas ausgedehnt. Das Abgabeverbot soll auch für den Versandhandel gelten. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 18/6858) am 28. Januar 2016 zugestimmt.

Als Begründung verweist die Regierung auf die Gesundheitsrisiken des Sucht- und Nervengiftes Nikotin, das auch beim Konsum von elektrischen Zigaretten und Shishas mit Nikotinlösung eingeatmet werde. Aber auch der Konsum von nikotinfreien elektronischen Zigaretten und Shishas sei gesundheitsgefährdend, da beim Verdampfen der verwendeten Flüssigkeiten karzinogene Stoffe entstünden.