Der Bundestag hat die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen – so können langanhaltende Wettbewerbsstörungen künftig schneller und gezielter abgestellt werden. Dies soll mit dem Instrument der Sektoruntersuchung geschehen, das den Kartellbehörden ermöglicht, wichtige Erkenntnisse über die Wettbewerbsverhältnisse auf den untersuchten Märkten zu gewinnen.

Neben einer zeitlichen Straffung der Sektoruntersuchungen sollen die Befugnisse des Bundeskartellamts erweitert werden, indem die Behörde missbrauchsunabhängige Eingriffsbefugnisse erhält. Dazu werden verschiedene Abhilfemaßnahmen eingeführt – etwa der Zugang zu Daten -, die bis zur Entflechtung der an der Marktstörung beteiligten Unternehmen führen können. Außerdem sollen die Hürden für eine kartellrechtliche Gewinnabschöpfung mithilfe von Vermutungsregeln abgesenkt werden.

Mit den Änderungen im parlamentarischen Verfahren wurden die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Marktstörung noch weiter präzisiert sowie der Rechtsschutz gegen Maßnahmen des Bundeskartellamts verbessert. Mit dem Gesetz werden zugleich die Vorgaben des von der Europäischen Union beschlossenen Digital-Markets-Act umgesetzt, die im Zusammenspiel mit den Regelungen des GWB für faire Märkte im digitalen Sektor sorgen werden.

Verena Hubertz, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion:

„Wettbewerbspolitik ist Standortpolitik. Davon profitieren kleine Unternehmen sowie Verbraucher:innen. Gerade die kleineren Wirtschaftsakteure werden zukünftig noch besser bei Störungen des Wettbewerbs geschützt. Da wo Märkte gestört sind, bringen wir sie zum Funktionieren. Neue Geschäftsideen und Startups bekommen eine faire Chance und überhöhte Preise werden vermieden. Das Bundeskartellamt wird mit einem neuen Instrumentarium zu einer noch kraftvolleren Hüterin der sozialen Marktwirtschaft.“