Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der jetzt in 1. Lesung im Bundestag beraten wurde, soll zum einen die Resolution 2178 („Foreign Terrorist Fighters“) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom September 2014 umsetzen. Die Resolution enthält strafrechtliche Regelungen, nach denen unter anderem das Reisen und der Versuch des Reisens in terroristischer Absicht, die Finanzierung derartiger Reisen sowie die vorsätzliche Organisation oder sonstige Erleichterung derartiger Reisen unter Strafe zu stellen sind.
Künftig soll sich strafbar machen, wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er versucht, aus der Bundesrepublik Deutschland in ein Krisengebiet auszureisen, um sich dort in ein terroristisches Ausbildungslager zu begeben oder sich an Anschlägen oder bewaffneten Kämpfen zu beteiligen.
Der Gesetzentwurf schafft des Weiteren einen eigenständigen Tatbestand der Terrorismusfinanzierung.
Er stellt sicher, dass alle Formen der Terrorismusfinanzierung nunmehr einheitlich unter Strafe gestellt werden. Die neue Regelung erfasst darum die Finanzierung eines Katalogs terroris-tischer Straftaten in Anlehnung an den Katalog des § 129a Strafgesetzbuch. Die Regelung soll künftig auch für geringwertige Vermögenszuwendungen gelten. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe; bei geringwertigen Beträgen drei Monate bis fünf Jahre. Ferner ist eine Minderung des Strafrahmens für Fälle geringer Schuld vorgesehen.