Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Thomas Oppermann zeigt sich „entsetzt darüber, in welchem Ausmaß deutsche Bürger, deutsche Unternehmen und auch deutsche Banken in die kriminellen Machenschaften in Panama verwickelt sind“. Oppermann fordert: „Wir müssen anonyme Briefkastenfirmen generell verbieten und ein verbindliches Transparenzregister einführen. Banken, die sich an der organisierten Steuerhinterziehung beteiligen, muss die Banklizenz entzogen werden.“
Auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, positioniert sich zu den Enthüllungen der „Panama-Papers“: „Es geht nicht um vereinzelte Kavaliersdelikte, sondern um systematisch betriebenen Betrug am ehrlichen Steuerzahler. Wenn wir solchen Machenschaften keinen Riegel vorschieben, führt das zu einer gefährlichen Erosion des Gemeinwesens.“ Auch Lambrecht mahnt: „Wir dürfen nicht zulassen, dass der ehrliche Steuerzahler immer der Dumme ist. Selbstverständlich müssen sich auch die Reichen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten des Gemeinwesens beteiligen.“
Auf dem Weg hin zu mehr Transparenz ist die SPD bereits seit Jahren die treibende Kraft. So kaufte zum Beispiel das SPD-geführte Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit eine ihr angebotene Steuer-CD mit einem Teil an Steuer-Daten von der Kanzlei Mossack Fonseca an.
Ausgebremst wird das Vorankommen bei der Bekämpfung von Steuerflucht jedoch durch die Union, wodurch es bis heute zu keiner umfassenden Lösung gekommen ist. Auf internationaler Ebene gibt es zwar Verabredungen, doch Steueroasen schaffen es bis dato noch zu oft, sich diesen Verabredungen zu entziehen. Und ohne international gültige Vereinbarungen wird der Kampf sehr schwer, wie folgende Punkte zeigen:
Wie arbeiten Briefkastenfirmen?
Briefkastenfirmen haben am offiziellen Firmensitz keine Mitarbeiter, sondern allenfalls einen Nominee Director (Scheindirektor). Sie betreiben in der Regel kein aktives Geschäft, sondern dienen der Verwaltung von Beteiligungen und der Finanzierung von Firmen und ihren Geschäften. Da mit ihrer Hilfe der tatsächlich wirtschaftlich Begünstigte verschleiert werden kann, können sie für Geldwäsche und Steuerhinterziehung genutzt werden.
Welche international abgestimmten Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen?
Im Rahmen der G20, der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und der Europäischen Union (EU) wurden in den letzten Jahren Maßnahmen gegen in Steueroasen ansässige Briefkastenfirmen ergriffen. Sie zielen vor allem auf die Schaffung von Transparenz und umfassen die Einführung eines automatischen Informationsaustausches und die Einrichtung von Firmenregistern.
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Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
Die OECD hat bereits den sogenannten Common Reporting Standard (CRS) für einen automatischen internationalen Informationsaustausch über Finanzkonten entwickelt. Dieser CRS umfasst auch den Austausch von Informationen über Briefkastenfirmen.
Im Oktober 2014 schlossen 50 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag über die Umsetzung eines automatischen Informationsaustausches. Dieser Austausch wird danach erstmals im Jahr 2017 für das Steuerjahr 2016 erfolgen.
Den völkerrechtlichen Vertrag zur Umsetzung eines automatischen Informationsaustausches hat Panama nicht unterzeichnet. Die OECD hat Panama daher als unkooperativen Staat eingestuft.
Deutschland hat diesen automatischen Informationsaustausch mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) umgesetzt. Nach dem FKAustG müssen Banken auch Daten über Rechtsträger, d. h. Unternehmen oder Stiftungen, an die Finanzbehörden melden. Die Banken mussten dabei bestehende Konten von Rechtsträgern mit einem Gesamtkontosaldo von 250.000 US-Dollar bis zum 31.12.2015 überprüfen und die Daten unter bestimmten Voraussetzungen übermitteln. Meldepflichtig ist ein Konto insbesondere dann, wenn es von einer passiven Non Financial Entity, z. B. einer Briefkastenfirma, gehalten wird. In diesem Fall sind neben den Angaben zum Rechtsträger auch Angaben zu den hinter dem Rechtträger stehenden beherrschenden Personen zu melden.
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Einrichtung von Firmenregistern
Die bei der OECD angesiedelte Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) sieht in ihren Empfehlungen vom Februar 2012 Maßnahmen zur Schaffung von Transparenz über juristische Personen und die hinter ihnen stehenden wirtschaftlich Berechtigten vor. Die Staaten sollen danach sicherstellen, dass die zuständigen Behörden aktuelle Informationen über Trusts einschließlich Informationen über Treugeber, Treuhänder und Begünstigte von Trusts erhalten und darauf zugreifen können. Eine klare Vorgabe zur Einrichtung umfassender Firmenregister enthalten die Empfehlungen jedoch nicht.
Die Europäische Union hat in ihrer Vierten Geldwäsche-Richtlinie alle juristischen Personen verpflichtet, präzise und aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten einzuholen und aufzubewahren. Diese Informationen sind von den Mitgliedstaaten in einem zentralen Register aufzubewahren. Die Register sind nicht öffentlich einsehbar. Zugang erhalten nur Aufsichtsbehörden, zentrale Verdachtsstellen sowie Banken im Rahmen der Erfüllung ihrer Kundensorgfaltspflichten. Die Vierte Geldwäsche-Richtlinie muss bis zum Juni 2017 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) kündigte am 5. April die Einrichtung eines nationalen Transparenzregisters für Unternehmen an.
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OECD-Empfehlungen zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und Gewinnkürzung international tätiger Unternehmen (BEPS)
Die OECD hat im Herbst 2015 Empfehlungen für steuerliche Regelungen zur Bekämpfung der Gewinnverlagerungen und Gewinnkürzungen international tätiger Unternehmen vorgelegt. Die Empfehlungen sollen sicherstellen, dass Gewinne internationaler Unternehmen in dem Staat versteuert werden, in dem die Wertschöpfung erfolgte. Die Empfehlungen müssen durch die Staaten in ihr nationales Steuerrecht umgesetzt werden. Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2016 einen Richtlinienvorschlag für eine abgestimmte Umsetzung der OECD-Empfehlungen durch die EU-Mitgliedstaaten vorgelegt.
Welche nationalen Maßnahmen wurden bereits in die Wege geleitet?
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Die Hinzurechnungsbesteuerung (auf der Basis des BEPS)
Im deutschen Steuerrecht bestehen Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung. Die Hinzurechnungsbesteuerung greift auf passive und niedrig besteuerte Gewinne ausländischer Kapitalgesellschaften zu und rechnet diese den deutschen Gesellschaftern zu. Die Wirksamkeit der geltenden Hinzurechnungsbesteuerung ist innerhalb der EU begrenzt, da sie der Europäische Gerichtshof auf reine Missbrauchsfälle eingeschränkt hat. Gegenüber Drittstaaten kann sie aber zu einer Korrektur von Niedrigbesteuerung eingesetzt werden. Die OECD-Empfehlungen zu BEPS umfassen u. a. Maßnahmen zur effektiveren Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung.
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Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Steueroasen
Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu nicht kooperativen Steueroasen unterhalten, können erhöhte Mitwirkungs- und Informationspflichten gegenüber der deutschen Steuerverwaltung auferlegt werden. Diese Möglichkeit wurde in der Vergangenheit allerdings ungenutzt gelassen, da eine Festlegung der nicht-kooperativen Steueroasen nicht erfolgte.
Die SPD-Fraktion will Finanzanlagen in Off-Shore-Gebieten verbieten und anonyme Finanzgeschäfte dort verhindern.
Die Bundesregierung muss nun, so die SPD-Abgeordneten, in der Europäischen Union und der G20 Druck auf eine konsequente Umsetzung eines automatischen Informationsaustausches und die Errichtung von Unternehmensregistern einsetzen.