Die Extremismusklausel ist nicht nur widerrechtlich, sondern sie gefährdet auch den gesellschaftlich notwendigen Kampf gegen rechte Ideologie und Gewalt. Die Klausel diskreditiert und behindert zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus.
Sie stellt die Initiativen unter einen Generalverdacht der Verfassungsfeindlichkeit und undemokratischen Gesinnung. Die Pflicht zur Regelüberprüfung der Kooperationspartner fördert ein Klima des Misstrauens und steht dem Ziel der Demokratieförderung entgegen.
Dabei leisten gerade die durch das Bundesprogamm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ und ähnliche Programme geförderten Träger durch ihre Bildungs- und Präventionsarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft und für die Achtung der Menschenrechte. Ohne die Förderung des Bundes wären die meisten dieser Projekte nicht durchführbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Projekten arbeiten in hoher Eigenmotivation unter oft schwierigen Bedingungen. Oft ist diese Arbeit entbehrungsreich und von Rückschlägen geprägt.
Dass diese Arbeit als Teil einer systematischen präventiven Bekämpfung rechtsextremistischer Ideologie und Gewalt eine zentrale gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, haben alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen angesichts des Bekanntwerdens der Mordserie der Neonazi-Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund" noch einmal einhellig bekräftigt.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, die Bestätigungserklärungen als Zuwendungsvoraussetzung aus den Richtlinien der Bundesprogramme „Toleranz fördern – Kompetenz“, „Initiative Demokratie stärken“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zu streichen und die Vergabe der Zuwendungen im Rahmen dieser Programme nicht an eine Unterzeichnung einer solchen Erklärung zu knüpfen.