Das Zugangserschwerungsgesetz ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten. Das Gesetz soll den Zugang zu Webseiten im Internet mit Darstellungen sexueller Handlungen von und an Kindern erschweren. Vorgesehen ist, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine Sperrliste für entsprechende Webseiten führt, wenn deren Löschung nicht oder nicht in angemessener Zeit erwirkt werden kann. Provider werden gesetzlich dazu verpflichtet, den Zugriff auf die in der Sperrliste indizierten Schriften zu sperren und auf ein vom BKA gestaltetes „Stopp-Schild“ umzuleiten.
Die Regierungsfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Zugangserschwe-rungsgesetz zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden. Dementsprechend wurde das BKA durch Erlass des Bundesministeriums des Inneren (BMI) aufgefordert, durch Gesetz eingeräumten Beurteilungsspielraum dahingehend zu nutzen, dass keine Aufnahme in Sperrlisten erfolgt und Zugangssperren unterbleiben.
Wir haben zu Beginn des letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen in den Bundestag eingebracht. Eine öffentliche Anhörung des federführenden Rechtsausschusses hat nachdrücklich bestätigt, dass der derzeitige Rechtszustand und die Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes durch einen Erlass des BMI verfassungswidrig ist. Mit unserem jetzt zusätzlich vorgelegten Antrag „Zugangserschwerungsgesetz aufheben – Verfassungswidrigen Zustand beenden“ fordern wir die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes vorzulegen und den verfassungswidrigen Zustand der Aussetzung eines parlamentarischen Gesetzes durch Erlass des Bundesinnenministeriums zu beenden. Die Bundesregierung soll sich außerdem bei den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene nachdrücklich für das Prinzip „Löschen statt Sperren" einsetzen und bei den anderen Mitgliedstaaten für die wirksame Löschung derartiger Angebote anstelle symbolpolitischer Sperrungen werben.
Unser oberstes Ziel war stets die Sicherung von Effektivität und Rechtstaatlichkeit bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte. Dabei haben wir in mehreren Resolutionen der Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge gemacht, wie der Kampf gegen Kinderpornografie effektiver als heute geführt werden kann. Zur Bekämpfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet sind eine verbesserte technische und personelle Ausstattung der Polizeibehörden, die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich, um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen und eine konsequente Strafverfolgung zu erreichen.