Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion bereits 2011 ein umfangreiches Konzept entwickelt, um Infrastrukturmaßnahmen im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern zu planen und zu realisieren. Das Konzept war Grundlage für den Antrag „Für einen neuen Infrastrukturkonsens – Infrastruktur bürgerfreundlich voranbringen“, den der Bundestag am 29. März debattiert hat.

Durch frühzeitige Bürgerbeteiligung Projekte beschleunigen

„Deutschland braucht eine leistungsfähige Infrastruktur, um auch künftig als moderner Industrie- und Dienstleistungsstandort wirtschaftlich erfolgreich zu sein und eine hohe Lebensqualität zu sichern, “ heißt es in dem SPD-Antrag. Durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sollen Planungsverfahren verkürzt werden. Bürgerbeteiligung und Planungsbeschleunigung seien kein Widerspruch. Vielmehr würden durch rechtzeitige Einbindung aller Beteiligten Konflikte minimiert und Klagen verhindert. Zugleich komme es zu wirtschaftlicheren Lösungen, weil Alternativen frühzeitig diskutiert und kostspielige Fehlplanungen vermieden werden. „So, wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger heute gestaltet ist, verzögert sie oft die Realisierung von Großprojekten. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger wirklich mitbestimmen können und nicht erst ihre Rechte einklagen müssen. Die Mitsprache muss früh einsetzen und verbindlich sein,“ erklärte SPD-Fraktionvize Florian Pronold.

Transparenz und wirkliche Beteiligung erreichen

Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern die Bundesregierung auf, u.a. in den Bereichen Planungsbeschleunigung, Netz- und Bedarfsplanung und Fachplanungsrecht gesetzliche Rahmenbedingungen für mehr Bürgerbeteiligung zu schaffen. Die SPD-Fraktion   will einen grundlegenden Wechsel in der Planungskultur hin zu mehr Transparenz und wirklicher Beteiligung erreichen. Dazu gehört auch, bundesweite Volksentscheide zu Grundsatzfragen der Infrastrukturpolitik zu ermöglichen, etwa zu den Bedarfsplänen für die Verkehrswege und zum Netzausbau im Energieleitungsbereich.

Die SPD-Fraktion setzt sich außerdem dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung bei der Planung auf Augenhöhe sind. Dafür fordert sie, dass die Genehmigungsbehörden bzw. öffentliche Planungsträger einen Bürgeranwalt mit entsprechendem Etat einsetzen, der die Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen der Beteiligung berät und auf die Einhaltung der Beteiligungsrechte im Verfahren achtet. Des Weiteren wollen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten die Einrichtung einer Bürgerstiftung prüfen, die Bürgerinnen und Bürger bei komplexen Verfahren unterstützt, zum Beispiel durch Finanzierung von Gutachten oder eines juristischen Fachbeistands.

Bürgerbeteiligung und Planungsbeschleunigung sind für die SPD  kein Gegensatz, sondern Bestandteil einer modernen Industrie- und Wirtschaftspolitik. Keine Straße oder Schiene soll in Deutschland mehr gegen den Willen der Menschen gebaut werden.

Bei Schwarz-Gelb verkommt Bürgerbeteiligung wird zum Alibi.

Anders als im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungsvereinheitlichung will die SPD-Fraktion es nicht den Planungsträgern und Behörden überlassen nach Belieben zu entscheiden, ob sie die Bevölkerung frühzeitig einbinden oder nicht. Deshalb fordert die SPD verbindliche Standards für die Bürgerbeteiligung. Schwarz-Gelb wolle „Bürgerbeteiligung nach Gutsherren-Art“, sagte  der Sprecher der Arbeitsgruppe Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung der SPD-Fraktion, Sören Bartol. „Bundesminister Peter Ramsauer redet von Beteiligung und will eigentlich nur die Menschen ruhig stellen. Die Vorschläge der Bundesregierung zur Bürgerbeteiligung haben keinerlei Verbindlichkeit. Es wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung bei Infrastrukturprojekten verpflichtend eingeführt“, erklärte Bartol. Bereits vor einem Jahr habe die Bundesregierung ein Gesetz mit dem Titel „Planungsvereinheitlichungsgesetz" präsentiert, bei dem es nicht um die Verbesserung, sondern um den Abbau von Bürgerrechten ging - etwa um die Abschaffung des obligatorischen Erörterungstermins bei Planfeststellungsverfahren. Auch gestern sei ein neuer Entwurf präsentiert worden, der „unter falscher Flagge“ segelt, so Bartol.