Knapp 70 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges sind die Empfänger von Unterstützungsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) im Durchschnitt über 80 Jahre alt. 95 Prozent dieser Antragsteller erhalten gemäß den Arbeitsanweisungen der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge (StepH) eine Unterstützungsleistung von 500 Euro pro Jahr. Eine Unterstützungsleistung in dieser Höhe wird von den Betroffenen allerdings nicht als effektive Hilfe wahrgenommen. Den hochbetagten Antragstellern ist es nicht mehr zuzumuten, jedes Jahr erneut diese relativ geringe Leistung zu beantragen.

Ferner ist eine Nachfolgeregelung für die ausgelaufene gesetzliche Festschreibung der Finanzierung geboten, und es müssen gesetzliche Möglichkeiten geschaffen werden, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Durch die Änderung des HHG wird die jährliche Unterstützungsleistung an ehemalige politische Häftlinge im Jahr 2016 ersetzt durch eine Einmalzahlung, für die der Bund einmalig 13,5 Millionen Euro (davon 11,5 Millionen Euro zusätzlich) bereitstellt. Durch diese zusätzlichen finanziellen Mittel wird die Einmalzahlung deutlich höher ausfallen als die bisher jährlich gezahlte Unterstützungsleistung.

Die Einmalzahlung soll 3000 Euro betragen, das entspricht dem Betrag, der sonst über einen Zeitraum von sechs Jahren seitens der StepH gewährt würde.