„Wir wollen gute und sichere Arbeit für alle Arbeitnehmer. Die erfolgreiche Einführung des gesetzlichen Mindestlohns war ein erster großer Schritt in diese Richtung. Nun gilt es, diesen Weg konsequent und wie vereinbart weiter zu gehen“, stellte SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann dar. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hätten im Koalitionsvertrag mit der Union festgelegt, dass Missbrauch bei Werkverträgen und Leiharbeit verhindert werden müsse. „Dazu stehen wir und werden den Koalitionsvertrag eins zu eins umsetzen“, sagte Reimann. Und das werde die SPD-Bundestagsfraktion von der CDU/CSU-Fraktion auch einfordern.
Die SPD-Bundestagsfraktion will sich dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen entgegenstellen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern. „Wer in einem Betrieb gemeinsam arbeitet, soll gleich verdienen und gleich behandelt werden. Deswegen wollen wir Leiharbeit regulieren und den Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen“, erläuterte die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast. Ziel sei es, dafür zu sorgen, dass sozial abgesicherte Normalarbeitsverhältnisse wieder die Norm würden. Das stärke auch die Tarifautonomie, so Mast.
Die SPD-Bundestagsfraktion will laut ihrem am 7. Januar beschlossenen Positionspapier zu Leiharbeit und Werkverträgen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen umsetzen. Dazu gehört die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Eine längere Überlassungsdauer soll nur noch dann möglich sein, wenn sich die Tarifparteien darüber tarifvertraglich einigen. Gleicher Lohn soll an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bereits nach neun Monaten gezahlt werden. Dies darf nur dann geändert werden, wenn es einen Branchenzuschlagstarifvertrag gibt, der Zuschläge bereits nach sechs Wochen vorsieht sowie eine stufenweise Heranführung an die gleiche Bezahlung.
Darüber hinaus sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Auch die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten hinsichtlich des Einsatzes von Fremdpersonal sollen ergänzt werden.
Vorrangiges Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist die Eindämmung illegaler Werkverträge und Scheinselbständigkeit; dieser zunehmende Missbrauch muss bekämpft werden. Das beinhaltet die Abschaffung der so genannten Vorratsverleiherlaubnis. Dadurch können Unternehmen vermeintliche Werkverträge nicht mehr im Nachhinein als Leiharbeit umdeklarieren.
Um den Missbrauch zu begrenzen, soll das Arbeitsverhältnis grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert werden, damit ein Arbeitsvertrag von einem Werkvertrag klar abgegrenzt werden kann. Außerdem sollen Betriebsräte das Recht erhalten, über die Anzahl und die vertraglichen Ausgestaltungen der eingesetzten Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer im Betrieb informiert zu werden.
Über die im Koalitionsvertrag fixierten ersten Schritte hinaus will die SPD-Bundestagsfraktion mit einer Beweislastumkehr in gerichtlichen Verfahren für die Betroffenen einfacher feststellen lassen, ob jemand als Solo-Selbstständiger oder als Arbeitnehmer tätig ist. Die Betriebsräte müssen vom Unternehmen informiert werden, wenn Fremdpersonal eingesetzt werden soll, und zwar vor dem Einsatz.
Um ausländische Beschäftigte besser vor Lohndumping und Ausbeutung zu schützen, sollen Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet werden. Darüber hinaus spricht sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür aus, ein Verbandsklagerecht für die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften einzuführen.
Zum Abschluss der SPD-Fraktionsklausur fasst Thomas Oppermann die Beratungen und Beschlüsse zusammen. Einen Schwerpunkt legt er dabei auf die Themen Öffentliche Sicherheit und Integration.