Auch der Medienpolitiker Lars Klingbeil erklärte, es wäre Aufgabe der Bundesregierung gewesen, einen Gesetzentwurf zur Darstellung von öffentlichen Räumen und zum Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung auf den Weg zu bringen, um den Datenschutz zu gewährleisten und Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Der SPD-Innenpolitiker Gerold Reichenbach kritisierte, die Bundesregierung habe sich von Google überrumpeln lassen. „Offensichtlich hat Google bewusst die parlamentarische Sommerpause abgewartet, um seine Absicht zu verkünden und alle – insbesondere CSU-Verbraucherschutzministerin Aigner – zu überraschen“, so Reichenbach, der das Thema Datenschutz für die SPD-Fraktion im Innenausschuss des Bundestages bearbeitet.

Auch Reichenbach forderte die Bundesregierung zum Handeln auf. Die Bundesregierung habe dafür Sorge zu tragen, dass die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts durch die Bürger für jedermann einfach und unkompliziert möglich sei. Darüber hinaus müsse sie Google verpflichten, die Daten tatsächlich erst dann ins Internet einzustellen, wenn alle Widersprüche bearbeitet seien.

Für Deutschland hat Google die Möglichkeit geschaffen, vor dem Start von Street View einer Veröffentlichung von Bildern des eigenen Hauses zu widersprechen. Unter Google Street View wird es in Kürze ein Onlineformular geben, mit dem Mieter und Hausbesitzer in den 20 Street-View-Städten beantragen können, dass ihr Gebäude unkenntlich gemacht wird. Auf Kritik stößt unter anderem, dass Google die Widerspruchsmöglichkeit nur für vier Wochen einräumen will. Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann kritisierte: „Was Google plant, geht zu schnell und zu weit.“

Medienpolitiker Klingbeil erklärte im Netzblog der SPD-Fraktion: „Es ist das gute Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Widerspruch gegen Abbildungen einzulegen, die ihre Persönlichkeitsrechte berühren. Diesem Widerspruchsrecht trägt das von Google vorgesehene Widerspruchsrecht mit einer Frist von vier Wochen – zudem mitten in der Ferienzeit – nicht ansatzweise Rechnung. Das Widerspruchsverfahren muss bürgerfreundlich gesetzlich abgesichert werden.“

Gleichwohl rief Klingbeil die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, von den Widerspruchsmöglichkeiten Gebrauch zu machen: „Jeder sollte sich detailliert mit diesem Dienst auseinandersetzen und dann entscheiden ob er Widerspruch gegen die Veröffentlichung seiner Häuserfassade einlegt oder nicht.“