Der Bundestag hat am 25. Februar in 1. Lesung den Regierungsentwurf zur Novellierung des Düngegesetzes (Drs. 18/7557) beraten. Aufgabe des Düngegesetzes ist es, den Verkehr und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten zu regeln.

In der Vorlage heißt es, dass die Gesetzesänderung unter anderem die Grundlage für eine Novellierung der Düngeverordnung vorbereitet, um den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie gerecht zu werden. Ziel der Richtlinie sei es, dass der Nitratsalzbelastung der Böden und des Grundwassers durch die Landwirtschaft in Folge von Überdüngung vorgebeugt werden soll. Seit Oktober 2013 läuft gegen Deutschland bereits ein Vertragsverlet-zungsverfahren der Europäischen Union wegen mangelnder Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.

Mit der Änderung des Düngegesetzes wird laut SPD-Bundestagsfraktion endlich die notwendige Voraussetzung für einen besseren Datenabgleich und zur Einführung der Hoftorbilanz geschaffen. Durch die so genannte Hoftorbilanz soll in landwirtschaftlichen Betrieben die Nährstoffzufuhr und -abfuhr erfasst werden. Die SPD-Fraktion konnte damit eine ihrer Forderungen gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium durchsetzen, allerdings muss die Einführung der Hoftorbilanz noch mit einem klaren Zeitplan versehen werden. Die zuständigen Behörden erhalten damit die Möglichkeit die Einhaltung der Düngevorschriften besser kontrollieren zu können. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in der jetzigen Novelle des Dün-gegesetzes nur einen Zwischenschritt auf dem Weg zur wirksamen Reduzierung landwirtschaftlicher Nährstoffüberschüsse.