Die Energieeffizienz (also die rationelle Verwendung von Energie) von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor nämlich weitestgehend klimaneutral sein. Zwei wesentliche Bausteine dafür sind: einerseits ein niedriger Energieverbrauch durch guten Wärmeschutz, und andererseits die Nutzung von erneuerbaren Energien, zum Beispiel für das Heizen.
Mit dem Gesetzesentwurf sollen das Energiesparrecht für Gebäude vereinfacht und verschiedene Vorgaben neu zusammengefasst werden: Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen.