Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen, das der Bundestag beschlossen hat, wird das sogenannte Upskirting verboten. Hinter diesem Begriff verbirgt sich ein inakzeptabler Eingriff in die Intimsphäre insbesondere von Frauen. Anderen Personen ohne Erlaubnis unter den Rock zu fotografieren, diese Fotos in Chatgruppen zu teilen oder sogar kommerziell zu vertreiben, ist künftig strafbar. Dabei hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass auch das Fotografieren in den Ausschnitt, das sogenannte Downblousing, verboten wird. Strafbar ist künftig das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung einer anderen Person, wenn diese (zum Beispiel durch die Kleidung oder ein Handtuch) gegen Anblick geschützt sind. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Aufnahmen gegenüber Dritten wird sanktioniert.

Außerdem werden Schutzlücken im Strafgesetzbuch hinsichtlich bloßstellender Bildaufnahmen von verstorbenen Personen geschlossen. Denn immer öfter machen Schaulustige bei Unfällen oder Unglücksfällen Fotos oder Videos vom Geschehen und verbreiten diese Aufnahmen über soziale Netzwerke oder geben sie an die Medien weiter. Für die SPD-Fraktion ist klar: Das Persönlichkeitsrecht des Menschen endet nicht mit dem Tod. Deshalb ist es künftig strafbar, bei Unfällen oder Unglücksfällen Fotos oder Videos von verstorbenen Personen zu machen und diese über soziale Netzwerke zu verbreiten, wenn sie geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Die Regelung betrifft Aufnahmen, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellen.