Die Bundesregierung nahm diesen Wechsel zum Anlass, den neuen Bundesfreiwilligen-dienst (BFD) einzuführen. Am 1. Juli 2011 trat das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst in Kraft. Der Bundesfreiwilligendienst steht sowohl jungen Männern als auch Frauen offen. Außerdem ist er im Gegensatz zu den seit Jahrzehnten etablierten Jugendfreiwilligen-diensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) steht er auch Menschen nach der Vollendung des 27. Lebensjahres offen.
Die Chance einer Weiterentwicklung der Freiwilligendienste in die Hände erfahrener zivilge-sellschaftlicher Akteure zu legen, wurde vertan. Die Potentiale zum Ausbau zivilgesellschaft-lich organisierter Freiwilligendienste blieben ungenutzt. Im Ergebnis gab es zahlreiche handwerkliche Mängel bei der Einführung und Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes. Einsatzstellen, Träger und potentielle Freiwilligendienst leistende mussten mit den daraus folgenden erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherhei-ten umgehen, weil die Bundesregierung neben die gut funktionierenden Jugendfreiwilligen-dienste einen staatlich organisierten Freiwilligendienst und somit neue Strukturen setzte.
Allein der hohen Engagementbereitschaft der Jungen und der Älteren sowie dem Einsatz und der Arbeit der Freiwilligendienst-Träger ist es zu verdanken, dass mittlerweile 35.000 Plätze im Bundesfreiwilligendienst besetzt sind. In Anbetracht der Tatsache, dass die Nachfrage beim FSJ und FÖJ stets höher war als das Platzangebot, verwundert das große Interesse an einem BFD nicht. Erfreulich ist aber, dass trotz der Einführung des BFD sowohl das FSJ als auch das FÖJ keine Einbußen hinzunehmen hatten.
In einem gemeinsamen Antrag fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, die Rechte und Pflichten der Trägerorganisationen der Freiwilligendienste gesetzlich zu verankern. Ein Freiwilligendienstestatusgesetz soll die Rahmenbedingungen verbessern und Mindeststandards festlegen. Der Dienst soll keine regulären Arbeitsplätze ersetzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen Anreize erhalten, die Teilnahme ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Freiwilligendienst zu ermöglichen. Der Freiwilligendienst muss pädagogisch begleitet und regelmäßig evaluiert werden.