SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann drückte in der Generaldebatte am 26. November seine Freude darüber aus, dass es der Großen Koalition am Vorabend gelungen ist, sich über die gesetzliche Frauenquote zu einigen. „Die Frauenquote kommt wie vereinbart und ohne Ausnahmen“, sagte Oppermann. Die Quote sei ein historischer Meilenstein. Damit werde ein gewaltiger Sprung nach vorne gemacht, und es sei „ein starkes Signal an die qualifizierten Frauen“. An die Kritiker gerichtet betonte er, dass Frauen keine Belastung für die Wirtschaft seien, "sondern eine Bereicherung.“ 

Wochenlang gab es aus den Reihen von CDU und CSU immer wieder Äußerungen, die Frauenquote in Unternehmen fallen zu lassen oder aber Maßnahmen aufzuweichen. Den Sozialdemokraten ist es im Koalitionsausschuss gelungen, hier einen Strich zu ziehen, damit die Frauenquote gemäß des Koalitionsvertrages umgesetzt werden kann.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) werden ihren gemeinsamen Gesetzentwurf am 11. Dezember  dem Kabinett vorlegen. 

Manuela Schwesig setzt darauf, dass die gesetzliche Frauenquote für große Unternehmen eine gesellschaftliche Veränderung bewirken wird. „Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung, weil es auch einen Kulturwandel in der Arbeitswelt einleiten wird“, sagte die Ministerin im Deutschlandfunk. Heiko Maas sieht kein Problem darin, alle erforderlichen Posten mit Frauen zu besetzen. 

SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann sagte: „Wer ernsthaft glaubt, dass Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern dem Wirtschaftswachstum schadet, der hat von Wirtschaftspolitik keine Ahnung. Denn genau das Gegenteil ist der Fall!“

"Das Resultat der gestrigen Verhandlungen kann sich sehen lassen: Ausnahmen von dem geplanten Regelungen im Gesetzentwurf wird es nicht geben. Werden die Plätze in Aufsichtsräten nicht quotenmäßig besetzt, werden „leere Stühle“ bleiben", erklärte der frauenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sönke Rix.

Eva Högl, ebenfalls SPD-Fraktionsvizin, stellte klar: „Wir haben als Gesetzgeber durch das Grundgesetz den Handlungsauftrag, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen. Eigentlich ist das natürlich Aufgabe der Wirtschaft. Das hat nachweislich nicht funktioniert." 

Was soll die Frauenquote regeln? 

Auch wenn im Grundgesetz die Gleichberechtigung von Frauen und Männern festgeschrieben ist, sind Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft immer noch Mangelware, obwohl sie hoch qualifiziert sind. Die Frauenquote ist der SPD-Fraktion seit Jahren ein Herzensanliegen, dazu hat sie in den Koalitionsverhandlungen mit der Union einen Kompromiss vereinbart. 

Eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent in  Aufsichtsräten soll für mehr als hundert große börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen von 2016 an gelten. Wenn die Unternehmen die Aufsichtsratssitze nicht in der entsprechenden Anzahl mit Frauen besetzen, müssen die Stühle leer bleiben und dürfen nicht mit Männern besetzt werden.

Die von der Union geforderten Ausnahmen wird es nicht geben. Weitere rund 3500 mitbestimmungspflichtige und börsennotierte Unternehmen sollen sich selbst eine verbindliche Quote setzen, um den Frauenanteil in Führungsposition zu erhöhen. Dazu sollen sie Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und im obersten Management festlegen, veröffentlichen und erste Ziele innerhalb der laufenden Legislaturperiode erreichen. Geplant ist außerdem, die Frauenquote im öffentlichen Bereich einzuführen.

Anja Linnekugel