Die Änderung geht zurück auf eine neue EU-Verordnung. Danach sollen sowohl für die Gebiete des Nordostatlantiks als auch für die Fanggebiete im Mittelmeer und im Schwarzen Meer differenziertere Angaben über die Herkunft der Produkte gemacht werden. Weil außerdem bestimmte Fanggeräte die Umwelt stärker belasten als andere, soll in Zukunft die Art des Fangvorgangs angegeben werden. Mit der Änderung des Tiergesundheitsgesetzes soll zudem eine Regelungslücke hinsichtlich der Bußgeldvorschriften geschlossen werden, die Verbote des Verbringens, der Ein- oder der Ausfuhr von Tieren, Teilen von Tieren oder tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU vorschreiben.
Bundestag beschließt Gesetz zur Fischetikettierung
Die Fischetikettierung soll verbessert werden
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen mehr über die Herkunft und die Produktionsmethoden von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen erfahren. Dazu hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen.