Parteien sind ein wesentlicher Teil unseres demokratischen Systems und der politischen Willensbildung. Deshalb muss sichergestellt werden, dass Parteien ihre Arbeit effektiv leisten können. Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und wie hoch die staatlichen Mittel sind, die sie als Teilfinanzierung erhalten.

Diese richten sich danach, wie die Parteien in der Gesellschaft verwurzelt sind, d.h. wie viele Stimmen sie bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den Landtagswahlen erzielt haben. Auch der Umfang der Mitgliedsbeiträge und Spenden wird zugrunde gelegt.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Parteiengesetz auf den Stand der Zeit zu bringen und dabei den Parteien auch mehr digitale Beschlussfassungen und Wahlen zu ermöglichen sowie die Transparenz zu verbessern. In dieser Woche wurde der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen mit der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Parteiengesetzes beschlossen. Damit wird mehr Transparenz geschaffen und die Integrität des politischen Wettbewerbs gestärkt.

Neue Regeln für Sponsoring

Künftig muss auch Sponsoring ab einer Bagatellgrenze in einem eigenen Sponsoring-Bericht in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Neben Namen und Anschrift des Zuwendenden und der Höhe der Zuwendung müssen dort auch Art und Umstände des Sponsorings dargestellt werden.

Auch unmittelbare Werbung Anderer für eine Partei, sogenannte „Parallelaktionen“, müssen dann dieser Partei angezeigt werden, die so Einflussmöglichkeit auf die Werbeaktion erhält. Sie werden zukünftig sachgerecht in die Spendenregelungen einbezogen.

Großspenden müssen früher gemeldet werden. Auch der Schwellenwert, ab wann sie der Bundestagspräsidentin angezeigt werden müssen, wird abgesenkt.

Da Großspenden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht werden, erhalten Bürger:innen frühzeitig Kenntnis über eine künftig größere Zahl von Großspenden. Dies ist insbesondere im Vorfeld von Wahlen von Bedeutung, um die mögliche Einflussnahme von Dritten transparent zu machen.

Parteiarbeit wird digitaler

Damit die Parteien ihre Arbeit auch weiterhin bedarfsgerecht finanzieren können, wird die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung angehoben.

Die Parteiarbeit soll digitaler werden: Parteitage und Hauptversammlungen können dann auch rein digital oder hybrid zusammentreten. Auch die elektronische Stimmabgabe ist künftig bei einigen Entscheidungen über innerparteiliche Angelegenheiten möglich.

Alle diese Neuregelungen sorgen für mehr Nachvollziehbarkeit und stärken das Vertrauen der Bürger:innen in die Parteien als wichtige Akteure der demokratischen Willensbildung.