Vor 25 Jahren erhielt der Vorstand eines Dax-Unternehmens etwa das 14-Fache eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers. Heute ist es mehr als das 70-Fache, in Einzelfällen bekommen Vorstandsvorsitzende mehr als das 300- bis 400-Fache. In extremen Fällen haben Manager nach erheblicher Kritik der Bevölkerung, der Politik und sogar aus Wirtschaftskreisen auf vereinbarte Gehälter und Abfindungen verzichtet, weil derartige Summen weder vertretbar noch erklärbar waren. Unumstritten ist: Die Vorstandsvergütung großer Unternehmen hat sich in den vergangen drei Jahrzehnten von der allgemeinen Lohnentwicklung vollständig abgekoppelt. SPD-Fraktionsvizin Christine Lambrecht sagt: "Die Gier muss ein Ende haben und darf nicht durch Regelungen wie Schwarz-Gelb sie umsetzen will befördert werden". Der Aufsichtsrat müsse verpflichtet werden, die variablen Gehaltsbestandteile auch an sozialen, ökologischen und ökonomisch nachhaltigen Kriterien zu orientieren, fordert sie.
2009 trat das "Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung" in Kraft, das in Teilbereichen durchaus Wirkung zeigte. Und doch konnte das unangemessene Ansteigen der Gehälter nicht verhindert werden. Deshalb ist es wichtig, von vornherein auf Vergütungen einzuwirken. Gehälter sollten leistungs- und marktgerecht sein und kurzfristige risikoreiche Entscheidungen finanziell unattraktiv machen. Sie sollen zu nachhaltiger Unternehmensführung motivieren, für die Beschäftigten tragbar sein und vom Steuerzahler nicht unbegrenzt mitfinanziert werden.
Die Bundesregierung wird daher in dieser Woche in dem Antrag "Exorbitante Managergehälter begrenzen" (Drs. 17/13472) aufgefordert, sicherzustellen, dass die Mangergehälter in Zukunft angemessen und transparent sind. „Wir wollen die Höhe der Gehälter nicht vorschreiben“, so der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sollen im Aufsichtsrat eine Höchstgrenze für das Verhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem durchschnittlichen Arbeitnehmereinkommen beschließen. Börsennotierte Unternehmen müssen die beschlossenen Maßstäbe veröffentlichen. Des Weiteren gilt das Maximalverhältnis zwischen Grundgehalt und Boni festzulegen. Vorstands-, Managergehälter, Boni und Abfindungen können nur bis 500.000 Euro steuerlich abgesetzt werden. Beträge, die darüber hinaus gehen, sollen nur zu 50 Prozent absetzbar sein.
Lina Beling