Im Jahr 2010 wurde im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise das Europäische Semester als Instrument der wirtschafts-, finanz- und beschäftigungspolitischen Koordinierung eingeführt. Im Vorfeld der nationalen Haushaltsverfahren übermitteln die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission ihre Haushaltsentwürfe, im Verlauf des Semesters folgen die Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme und die Nationalen Reformprogramme. Unter Berücksichtigung der spezifischen sozialen und ökonomischen Herausforderungen erstellt die EU-Kommission auf dieser Grundlage individuelle Handlungsempfehlungen und politische Leitlinien. Die Mitgliedstaaten berücksichtigen diese länderspezifischen Empfehlungen in ihren nationalen Politiken, die Europäische Kommission überwacht die Umsetzung.

Damit wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei ihren Reformen und der Umsetzung der Ziele der Europa-2020-Strategie unterstützt, koordiniert und überwacht. Die Europa-2020-Strategie ist eine auf zehn Jahre angelegte Wachstumsstrategie der Europäischen Union. Kern der Strategie sind ehrgeizige Ziele in den Bereichen Beschäftigung, Innovation, Bildung, Armutsbekämpfung und Klima/Energie.

Die Ergebnisse der letzten Europäischen Semester zeigen, dass die ergriffenen Reformen bereits zu einer verbesserten Koordinierung geführt haben. Allerdings erweist sich die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen weiterhin als Schwierigkeit des Europäischen Semesters. Nach der Analyse der Kommission für das Jahr 2013 hat sich auch der strukturelle Finanzierungssaldo der Mitgliedstaaten nicht verbessert.

Der Antrag von Union und SPD fordert deshalb die Bundesregierung auf, stärker an einer gemeinsamen Wirt-schaftspolitik der Eurostaaten zu arbeiten, das Europäische Semester besser umzusetzen und weiterzuentwickeln. Insbesondere soll sie

  • für noch mehr Transparenz des Verfahrens werben. 
  • die Kommission dabei unterstützen, dass sie ihre Stellungnahmen nach objektiven Kriterien erarbei-ten kann und zugleich darauf hinweisen, dass die Kommission eine Aufgabe erledigt, die ihr die Mitgliedstaaten selbst übertragen haben. 
  • sich dafür einsetzen, dass bei der Analyse der länderspezifischen Situation neben makroökonomischen und fiskalischen Indikatoren ergänzend auch soziale Indikatoren beobachtet werden. 
  • die Ziele der Europa-2020-Strategie im Europäischen Semester stärker berücksichtigen. 
  • die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Mitgliedstaaten durch zügige Umsetzung wirtschafts-politischer Initiativen und weiterer Strukturreformen stärken und zugleich darauf achten, dass die Re-formvorhaben sozialverträglich umsetzbar sind. 
  • die Investitionsoffensive der Kommission bestmöglich unterstützen.