Die Bundesregierung hat entscheidende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter und Kommunen auf den Weg gebracht. Ein Entwurf zum Baulandmodernisierungsgesetz wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Dieses gibt Kommunen dringend nötige Instrumente an die Hand, damit sie mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen können. Vor allem dort, wo Wohnungen knapp sind – in den Ballungsgebieten und in den Städten und Gemeinden, in denen die Wohnungslage angespannt ist.
Um dies möglich zu machen, hat die SPD-Bundestagsfraktion in zahlreichen Gesprächen, beim Wohngipfel, in der Baulandkommission und dem Koalitionsausschuss mit dem Koalitionspartner gerungen.
Im August 2019 waren die Pläne eigentlich schon in trockenen Tüchern: „Die Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket, und einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums“, hieß es auf der Webseite des von Horst Seehofer geführten Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Zu den zahlreichen für die SPD-Fraktion zentralen Maßnahmen wie etwa der Verlängerung der Mietpreisbremse zählte auch die Änderung des Baugesetzbuchs, um die Handlungsempfehlungen der Baulandkommmission umzusetzen: So sollten die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Außerdem sollte die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt werden.
Mieter werden verdrängt
Doch als Horst Seehofer den Gesetzentwurf im Oktober vorlegte, hatte er diese zwei wichtigen SPD-Vorhaben – die Erleichterung von Baugeboten und einen verbesserten Umwandlungsschutz durch einen Genehmigungsvorbehalt der Kommunen – entgegen mehrfacher Vereinbarungen entfernt. Er begründete dies mit einem vermeintlichen Widerstand aus den Ländern. Dabei bedarf das Baulandmobilisierungsgesetz nicht der Zustimmung durch die Länder.
Nun sind sie wieder in dem Gesetzentwurf enthalten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sprach von einer «guten Nachricht für Mieterinnen und Mieter“ und einem «großen Erfolg der SPD-Seite in der Bundesregierung“. „Wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft werden, droht Mieterinnen und Mietern schnell eine Eigenbedarfskündigung“, erklärte Lambrecht. „In ohnehin angespannten Wohnungsmärkten ist dies ein Riesenproblem für alteingesessene Mieterinnen und Mieter.“ Sie fänden häufig keine neue Wohnung in ihrer Nachbarschaft und würden aus ihren Vierteln verdrängt.
Ein ausreichender Bestand an bezahlbaren Mietwohnungen sei erforderlich, um eine ausgewogene Bewohnerstruktur in Städten und Quartieren zu erhalten, betonte Lambrecht. "Unsere Städte sind bunt und bilden die Vielfalt unserer Gesellschaft ab - das soll auch künftig so bleiben.» Die Ministerin forderte, den Gesetzentwurf jetzt zügig im Parlament zu beraten und zu verabschieden. «Die Union darf hier nicht weiter auf der Bremse stehen."
Umwandlung in Eigentum wird begrenzt
Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen Mietwohnungen künftig in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten nur noch in engen Ausnahmefällen und wenn die Kommmune es genehmigt in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Länder bestimmen diese Gebiete in einer Rechtsverordnung, die – wie die Mietpreisbremse – zunächst bis Ende 2025 befristet ist.
Zudem können laut dem Entwurf Städte und Gemeinden künftig in angespannten Wohnungsmärkten ein Baugebot leichter erlassen. Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, kann die Stadt den Eigentümer mit Hinweis auf den Wohnungsmangel dazu verpflichten, dort Wohnungen zu bauen. Wenn der Eigentümer nicht bauen möchte, kann die Stadt das Grundstück übernehmen – auch zugunsten einer gemeinwohlorientierten Wohnungsbaugesellschaft oder einer Genossenschaft, die dort bauen will.
Baugebot und Umwandlungsschutz sind aber nicht die einzigen beiden erfreulichen Neureglungen des Baulandmobilisierungsgesetzes: Wenn ein Bedarf an Wohnungen besteht, wird klar gestellt, dass Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht haben, um Bauland für den Bau preiswerter Wohnungen erwerben zu können. Die neuen Regelungen erleichtern es, vor Ort flexible Lösungen für Nachverdichtungen zu ermöglichen. Und sie sorgen im Baurecht unter anderem dafür, dass die Kommunen die Instrumente erhalten, um auch in den Innenstädten mehr sozialen Wohnungsbau bei Neubauvorhaben durchzusetzen.
Der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Sören Bartol bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Etappensieg für die Mieterinnen und Mieter“. Ziel der SPD-Fraktion sei, zügig mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Dazu müssen wir einerseits bauen, bauen, bauen, andererseits müssen wir das Gemeinwohl wieder stärker auf dem Wohnungsmarkt verankern“. Mit dem nun vorgelegten Baulandmobilisierungsgesetz werde genau das erreicht und die von einem breiten Bündnis getragenen Beschlüsse des Wohngipfels und der Baulandkommission endlich umgesetzt, so Bartol.