Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland enthält im Artikel 20 neben den Staatsstrukturprinzipien, die Deutschland als demokratischen Sozial- und Rechtsstaat definieren, auch das Staatsziel, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Über die materiellen Lebensressourcen hinaus müssen aber auch die geistig-ideellen Grundbedürfnisse der Menschen, wie Kultur und Sport, geschützt werden. Ihrer gesellschaftlichen Relevanz wird bisher im Grundgesetz aber nicht entsprochen.

Schutz von Sport und Kultur verfassungsrechtlich geboten

Deutschland ist eine Kulturnation. Die Kultur eines Staates enthält ein großes Identifikationspotential und besitzt politische Integrationskraft, sie ist ein wichtiges Bindeglied innerhalb unserer Gesellschaft. Dabei kann Kultur aber nicht nur als Ware oder Dienstleistung wie jede andere betrachtet werden, sie bedarf eines besonderen Schutzes.

Sport stellt ein Zentrum des gesellschaftlichen Miteinanders dar und verfügt über eine große gesellschaftspolitische Bedeutung. Er ist Ausdruck eines gesunden Lebensstils, ein Mittel der Integrations- und Bildungsarbeit und ein Ort des ehrenamtlichen Engagements. Sportvereine sind zudem bedeutende Sozialisationsinstanzen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Spitzensportler repräsentieren Deutschland und sind Identifikationssymbole für weite Teile unserer Gesellschaft.

Der Schutz und die Förderung von Kultur und Sport sind in fast allen Bundesländern der Republik verfassungsrechtlich geboten.

Um der gesellschaftliche Relevanz der beiden Bereiche Kultur uns Sport nun auch im Grundgesetz Ausdruck zu geben und ihren Schutz zu verankern, wird die SPD-Bundestagsfraktion folgenden Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes in den Deutschen Bundestag einbringen:

"Der Artikel 20a des Grundgesetzes soll um die Staatsziele Kultur und Sport erweitert werden."

Am Freitag, während der ersten Lesung des Entwurfs im Plenum, sagte Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Ganz wenige Wörter sollen hier Zielbestimmend sein." Sowohl Kultur als auch Sport seien von so überragender Bedeutung, dass sie auch im Grundgesetz aufgenommen werden sollten.