Mit dem vorliegende Gesetzentwurf (18/3536), den der Bundestag am 18. Dezember in 1. Lesung beraten hat, wird ein Teil der europäischen Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Die Richtlinie verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der europäischen Union zu schaffen. So soll sichergestellt werden, dass das übergeordnete europäische Ziel der Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 erreicht und weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten werden.
Deutsche Unternehmen sind weltweit Vorreiter bei der Nutzung energieeffizienter Techniken und Lösungen, um bestehende Einsparpotentiale zu identifizieren und zu heben. Mit der Einführung einer Pflicht zur Durchführung von Energieaudits soll diese Entwicklung verbreitert werden. Die Steigerung der Energieeffizienz durch den intelligenten Einsatz von Energie dient der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung. Sie leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung.
Unternehmen, jenseits von kleinen und mittleren Unternehmen, sollen gesetzlich verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Gesetzesvorhaben wird zugleich genutzt, um überholte Vorschriften im Energiedienstleistungsgesetz zu bereinigen. Weitere Verordnungen zur adäquaten Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz werden folgen.