Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Schwangere frei wählen können, wo und unter welchen Bedingungen ihr Kind zur Welt kommen soll. Dazu brauchen wir ein vielfältiges Angebot. Neben den Geburtshilfeabteilungen der Krankenhäuser, in denen 97 – 98 % der Kinder zu Welt kommen, sollen u.a. auch freiberuflich tätige Hebammen an der Versorgung beteiligt sein. Eine mögliche Gefährdung dieses Berufsstandes ist nicht im Interesse der Frauen und auch nicht im Interesse der SPD-Bundestagsfraktion. Freiberufliche Hebammen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung. Für Schwangere und junge Mütter stellt die Hebamme vor und nach der Geburt oft eine enge und wichtige Ansprechpartnerin dar. Deshalb muss die Vergütung von Hebammenleistungen so gestaltet sein, dass freiberuflich tätige Hebammen von ihrem anspruchsvollen und wichtigen Beruf gut und angemessen leben können.
Bis zu 660 Euro mehr in 2010
Der Grund für die in der letzten Zeit gewachsene Sorge auf Seiten der Hebammen liegt in den für den 1. Juli 2010 bzw. für das Jahr 2011 angekündigten Erhöhungen der Haftpflichtprämien für geburtshilflich tätige Hebammen. Diese steigen nach Angaben einzelner Versicherungen um bis zu 660 Euro im Jahr 2010, wobei für das Jahr 2011 bereits weitere z.T. erhebliche Erhöhungen in Aussicht gestellt sind. Nach Angaben der Versicherer werden diese Prämiensteigerungen nicht durch mehr Versicherungsfälle als Folge einer schlechteren Versorgungsqualität verursacht, sondern durch deutlich höhere Schadensersatzzahlungen pro Einzelfall.
Hier zeigen sich auch in der Praxis der Rechtsprechung an deutschen Gerichten erhebliche Veränderungen. Gerichte gewähren Eltern geschädigter Kinder in neueren Urteilen Schadensersatzzahlungen bis zu 6 Mio. Euro. Ähnliche Probleme mit stark steigenden Versicherungsprämien als Folge von gestiegenen Schadensersatzansprüchen existieren auch im ärztlichen Bereich, z.B. auch bei geburtshilflich tätigen niedergelassenen Gynäkologen.
Verhandlungen für höhere Vergütung gescheitert
Die Verhandlungen der Hebammenverbände mit den Krankenkassen über eine höhere Vergütung als Ausgleich der gestiegenen Versicherungskosten sind Ende März 2010 gescheitert. Die Hebammenverbände haben angekündigt, das Schiedsamt anzurufen. Der Termin für die Schiedsamtsverhandlung wird voraussichtlich im Juli 2010 sein.
Die SPD fordert die Verhandlungspartner und das Schiedsamt auf, den Spielraum bei den Vergütungsanpassungen auszunutzen, falls die steigenden Haftpflichtprämien einen Versorgungsengpass zu Lasten der schwangeren Frauen auslösen könnten. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie das Haftungsrisiko für ärztliche und nichtärztliche Berufe im Gesundheitssystem auf einen größeren Personenkreis verteilt werden kann, um drastische Kostensteigerungen für einzelne Leistungserbringer zu vermeiden.
Die SPD Bundestagsfraktion wird die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen. Wenn sich weder durch Verhandlungen, noch durch die neutrale Schlichtung durch das Schiedsamt eine Lösung abzeichnet, ist die Bundesregierung unmittelbar in der Pflicht. Keinesfalls darf durch die Untätigkeit der Bundesregierung ein ganzer Berufsstand in seinem Fortbestand gefährdet werden.