Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) (18/8578) in 1. Lesung beraten. Ziel ist es, die GAK zu einem starken politischen Steuerungsinstrument für die Entwicklung der ländlichen Räume auszubauen. Dazu werden die Fördermöglichkeiten in strukturschwachen Gebieten erweitert – auch außerhalb der Landwirtschaft. Gleichzeitig werden die bisherigen Aufgaben der GAK als wichtiges Förderinstrument für die Agrarstruktur und für die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe sichergestellt.
Künftig sollen die Förderung von Investitionen in folgenden Bereichen möglich sein:
- in nichtlandwirtschaftliche Kleinstbetriebe mit maximal zehn Beschäftigten;
- in die Schaffung kleiner Infrastrukturen und Basisdienstleistungen für den ländlichen Raum, wie zum Beispiel medizinische Versorgung, soziale und kulturelle Einrichtungen oder Bildungsangebote;
- zur Umnutzung von Gebäuden, etwa als Sozialstation;
- zugunsten des ländlichen Tourismus oder
zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes in Dörfern und ländlichen Gebieten.
Damit wird das Förderspektrum der GAK möglichst weit an den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) angepasst. Dazu gehört auch, dass die Fördermöglichkeiten um den Aspekt der umweltgerechten Landbewirtschaftung ergänzt werden. So können auch die Fördermöglichkeiten der ELER-Verordnung für Maßnahmen des Klima- und Naturschutzes besser genutzt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion will die parlamentarische Beratung für folgenden Änderungen am Gesetzentwurf nutzen: Die Definition einer neuen Förderkulisse mit dem unbestimmten Kriterium der „geografischen Abgelegenheit“ sei nicht zielführend. Ebenso sollten die förderfähigen Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Räume deutlicher beschrieben werden, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Darüber hinaus sollte eine Verwaltungsvereinfachung bei der Anmeldung von Maßnahmen durch die Länder geben, um eine zügige Umsetzung von Projekten zu unterstützen.
Das Wichtigste zusammengefasst:
Die Fördermöglichkeiten aus den Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) werden erweitert. Es sollen zur Stärkung von strukturschwachen ländlichen Regionen auch Investitionen unter anderem in Infrastruktur und Kleinstbetriebe außerhalb der Landwirtschaft gefördert werden.