Diese Aufgaben sollen sicher und standardisiert intelligente Messsysteme so genannte „Smart Meter“ in den künftigen Energienetzen übernehmen. Sie bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem „Smart Meter Gateway“. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung der Energiewende (Drs. 18/7555), den der Bundestag am 26. Februar in 1. Lesung debattiert hat, liefert den Rechtsrahmen für die Einführung dieser Technologie.
Der flächendeckende Einsatz der „Smart Meter“ wird durch Preisobergrenzen am Stromeinsparpotenzial der Verbraucher und auf der Seite der Erzeuger am System- und Netznutzen ausgerichtet. Ab 2017 sollen zunächst Großverbraucher und Erzeuger ab einer installierten Leistung über sieben Kilowatt mit intelligenten Messsystemenen ausgestattet werden. Ab 2020 sollen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch ab 6 000 Kilowattstunden folgen.
Beim Einsatz der intelligenten Messsysteme spielen Datenschutz und Datensicherheit – auch der Schutz vor Hacker-Angriffen – eine entscheidende Rolle. Deshalb gehört zu dem Gesetzentwurf ein umfangreiches Paket mit technischen Richtlinien und Schutzprofilen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem ist eine Zertifizierung der intelligenten Messsystems durch das BSI vorgesehen, die sicherstellt, dass die definierten Anforderungen für Datenschutz und Datensicherheit erfüllt werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf technische Vorgaben für die „Smart Meter“ sowie Zuständigkeiten des Messstellenbetriebs und der Informationsweitergabe.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz für die Verbraucher, den Schutz des Stromnetzes als kritischer Infrastruktur und dessen Weiterentwicklung für die Anforderungen in einem neuen Strommarktdesign richten. Daher ist die Aufgabenverteilung zwischen Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreibern von großer Bedeutung.