Bundesregierung gefährdet Ausbauziel für KWK-Strom

Mittlerweile belegte auch ein von der Regierung beauftragtes Prognos-Gutachten, dass das KWK-Ziel von 25 Prozent bis 2020 nicht mehr erreicht werden kann. Das Gutachten geht lediglich von 17,4 bis bestenfalls 20,8 Prozent aus.

Neben Hemmnissen im Gesetz selbst, wirkt sich auch der EU-Emissionshandel negativ auf den KWK-Ausbau aus. Zudem hat der Irrweg der schwarz-gelben Bundesregierung im Oktober 2010 die Laufzeiten für AKW zu verlängern, Investitionen in KWK ausgebremst. In ihrem ersten Energiekonzept, das rund um die Laufzeitverlängerung gestrickt war, wollte die Bundesregierung die Förderung von KWK noch prüfen, was so viel wie ihre Abschaffung bedeutet hätte. So wurden im Jahr 2010 nur noch 384 Millionen Euro von 750 Millionen Euro für die KWK-Förderung abgerufen. Nach der Rückkehr von Schwarz-Gelb zum Atomausstieg im Juni 2011 hat die Regierung lediglich angekündigt, die KWK-Förderung weiter zu entwickeln.

Seit Juni liegt Maßnahmenkatalog der SPD auf dem Tisch

Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Juni ihren Antrag „Die Energiewende gelingt nur mit KWK“ in den Bundestag eingebracht. Er wurde am 27. Oktober abschließend beraten. Darin fordern die Sozialdemokraten die Bundesregierung auf, Eckpunkte für die KWK-Novelle vorzulegen und nach der Sommerpause mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen. Beides ist die Regierung bislang schuldig geblieben. Ebenso hat sie den KWK-Monitoringbericht dem Parlament noch nicht vorgelegt. In der Debatte forderte der energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion Rolf Hempelmann die Regierung auf, hier endlich tätig zu werden.

Der stellvertretende energiepolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dirk Becker, warnte die Regierung davor, wie von einem Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums bereits gestreut, das KWK-Ziel nach unten zu korrigieren. Vielmehr müssten die Maßnahmen endlich an das Ziel angepasst werden. Alles andere irritiere die Branche und gefährde notwendige Investitionen. Investoren, Stadtwerke und neue Energieerzeuger bräuchten Planungssicherheit. Und die deutsche Energieversorgung brauche flexible, klimaschonende und volkswirtschaftlich sinnvolle Erzeugungskapazitäten. Interessant sei auch, sagte Becker, dass das Prognos-Gutachten Maßnahmen vorschlage, die zum Teil deckungsgleich mit denen des SPD-Antrags sind.

Unter anderem fordert die SPD-Bundestagsfraktion folgende Änderungen am KWK-Gesetz:

  1. Die Betreiber der Stromnetze sollen auch in der Zeit nach der Förderung zur Abnahme des KWK-Stroms verpflichtet werden. Nur damit wird sich ein auf Dauer ausgerichteter Betrieb von KWK-Anlagen einstellen.
  2. Die Förderung muss soll KWK-Anlagen orientiert werden, bei der die Stomerzeugung im Vordergund (stromgeführt) steht, um Schwankungen bei der Stromeinspeisung aus Wind und Sonne ausgleichen zu können. Hier soll es einen Flexibilitätsbonus für kleinere Anlagen, einen längerer Förderzeitraum für stromgeführte größere Anlagen und einen Investitionskostenzuschuss für die Errichtung von Wärmespeichern geben.
  3. Die Umrüstung von bestehenden Kondensationskraftwerken zu KWK-Anlagen bzw. auch eine niederschwellige Modernisierung von KWK-Anlagen sollen in die Förderung aufgenommen werden.
  4. Beim Ausbau von Wärmenetzen und der Erhöhung von Hausanschlüssen an bestehende Netze (Verdichtung) soll das Antragsverfahren gestrafft und vereinfacht werden.
  5. Ebenso sei die Förderung von Mikro-KWK-Anlagen wiederzubeleben. Bis zu seiner Einstellung durch die schwarz-gelbe Bundesregierung war dies Teil des Haushalts des Bundesumweltministeriums. Hier muss nun Investitionssicherheit hergestellt werden.
  6. Generell fordert die SPD die verschiedenen Zuschlagssätze auf die Einspeisevergütung von KWK-Strom anzuheben. Damit können mehr Anlagen wirtschaftlich betrieben werden. Der Deckel für die Gesamtfördersumme von jährlich 750 Millionen Euro soll dabei nicht überstiegen werden.