Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer kümmern sich um Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wenn kommunale Betreuungsbehörden oder Amtsgerichte einen Betreuungsbedarf feststellen, können sie einen Betreuer bestellen. Oft kommt der aus dem persönlichen Umfeld. Ist das nicht möglich, bestellen die Amtsgerichte einen Berufs- oder Vereinsbetreuer.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels werden Betreuungsfälle weiter zunehmen. Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine klagen schon seit langem darüber, dass die Vergütungssätze für ihre Arbeit viel zu niedrig sind. Teilweise mussten erste Betreuungsvereine ihre Arbeit einstellen, weil sie massiv unterfinanziert waren.
Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht eine höhere Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent vor. Das bisherige Vergütungssystem aus Stundensätzen und statistisch ermittelten Stundenzahlen soll durch fallbezogene Monatspauschalen ersetzt werden. Sie berechnen sich aus vier Faktoren: der Qualifikation des Betreuers, der Dauer der Betreuung, der Vermögenssituation und des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten, das heißt, ob eine ambulante oder stationäre Betreuung erfolgt.
Das baut spürbar Bürokratie ab und vereinfacht die Anpassung an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung.
Die SPD-Fraktion hat sich lange für diese Reform eingesetzt. Jetzt bekommen gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer endlich die finanzielle Unterstützung, die für ihre Arbeit erforderlich und angemessen ist.