Durch mehr und sichere Digitalisierung soll die Gesundheitsversorgung für Patient:innen einfacher, besser und transparenter werden. Ab 2025 soll dazu allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt werden, sofern sie nicht widersprechen.
Hier werden beispielsweise Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder digital gespeichert. Auch Angaben etwa zu Vorerkrankungen und Allergien sowie eine aktuelle Übersicht über einzunehmende Medikamente sind in der Akte gespeichert. Dadurch können unnötige Mehrfachuntersuchungen sowie Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden.
Versicherte können die elektronische Patientenakte per App oder als PC-Version nutzen. Alle Daten sind verschlüsselt und können nur von den jeweiligen Versicherten und von ihnen freigeschaltete Ärzt:innen eingesehen werden. Der Datenschutz wird also eingehalten. Auch für privat Versicherte wird es eine elektronische Patientenakte geben, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.
Ab Januar 2024 wird zudem das E-Rezept flächendeckend etabliert und verbindlich. Es soll das Papierrezept perspektivisch ersetzen. Mit dem E-Rezept können Rezepte in Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte oder über eine App eingelöst werden. Zudem wird die sogenannte assistierte Telemedizin in Apotheken gestärkt – Patient:innen können sich dort zu telemedizinischen Leistungen beraten und helfen lassen.
Das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde in dieser Woche erstmals beraten.