Durch mehr und sichere Digitalisierung soll die Gesundheitsversorgung für Patient:innen einfacher, besser und transparenter werden. Ab 2025 soll dazu allen gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt werden, sofern sie nicht widersprechen.

Hier werden beispielsweise Arztbriefe, Befunde und Röntgenbilder digital zur Verfügung gestellt. Auch Angaben zu Vorerkrankungen und Allergien sowie eine aktuelle Übersicht über einzunehmende Medikamente sind in der Akte enthalten. Dadurch können unnötige Mehrfachuntersuchungen sowie Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden.

Versicherte können die elektronische Patientenakte per App oder als PC-Version nutzen. Alle Daten sind verschlüsselt und können nur von den jeweiligen Versicherten und von ihnen freigeschalteten Ärzt:innen eingesehen werden. Der Datenschutz wird also eingehalten. Auch für privat Versicherte wird es eine elektronische Patientenakte geben, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.

Geschützte Daten

„Mit der freiwilligen elektronischen Patientenakte werden erstmals ein einfacher Zugang und ein transparenter Überblick über die vorhandenen Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten möglich“, so Fraktionsvizin Dagmar Schmidt. Die Zeit des Faxens, des Kopierens und des Hin und Her-Tragens von Unterlagen zwischen Ärzten und Krankenhäusern sei vorbei. So würden die sensiblen Gesundheitsdaten sicher geschützt und Patienten besser versorgt.

Wer seine Daten nicht digital auf der elektronischen Patientenakte zusammengeführt haben möchte, der kann dies gegenüber der Krankenkasse erklären. Dann wird die ePA für sie oder ihn nicht eingerichtet.

Man kann gegenüber der Krankenkasse auch auf nicht-digitalem Weg widersprechen, zum Beispiel per Brief oder bei der Ombudsstelle direkt. Die Regeln zum Widerspruch sind klar und niemand wird vergessen. Dafür hat sich die SPD-Fraktion besonders eingesetzt.

Die elektronische Patientenakte bleibt also freiwillig. Wer sie nutzt hat aber große Vorteile, denn Versicherte haben mit ihr zum ersten Mal die Möglichkeit, jederzeit die Daten einzusehen, die Ärztinnen untereinander austauschen. Und sie können einstellen, wer was sehen darf.

Telemedizin wird gestärkt

Ab Januar 2024 wird zudem das E-Rezept flächendeckend etabliert und verbindlich. Es soll das Papierrezept perspektivisch ersetzen. Mit dem E-Rezept können Rezepte in Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte oder über eine App eingelöst werden. Zudem wird die sogenannte assistierte Telemedizin in Apotheken gestärkt – Patient:innen können sich dort zu telemedizinischen Leistungen beraten und helfen lassen.

Zudem können Sprechstunden künftig noch leichter und vermehrt digital abgehalten werden. Das ist eine echte Erleichterung für Menschen auf dem Land, denn dort ist auch nicht immer der richtige Facharzt in der Nähe. Ärzte können ihre Sprechstunde jetzt auch zum ersten Mal von daheim anbieten.

Das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde in dieser Woche verabschiedet.