Am Donnerstag hat der Bundestag das so genannte Elektromobilitätsgesetz in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 18/3418). Damit sollen elektrisch betriebene Fahrzeuge gefördert werden. Dazu sollen Kommunen unter anderem die Möglichkeit bekommen, speziell für Elektrofahrzeuge Parkplätze auszuweisen und Parkgebühren zu erlassen.

Als Voraussetzung dafür müssen privilegierte Elektroautos künftig gekennzeichnet werden können. Bevorzugt werden nur Fahrzeuge, die eine bestimmte Reichweite rein elektrisch zurücklegen können. Dabei können neben Elektrofahrzeugen auch Brennstoffzellenfahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge mit einem maximalen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen E-Kennzeichen erhalten. Das fördert insbesondere in Innenstädten emissionsärmere Lieferverkehre.

Andreas Rimkus, zuständiger Berichterstatter, sagt: „Dieses Gesetz bildet einen Meilenstein auf dem Weg zu einer erfolgreichen Energiewende im Verkehr.“ Es sei „ein erster wichtiger Schritt, um bei der Elektromobilität voran zu kommen.“

Das Gesetz stellt einen weiteren Baustein für das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 dar.