Die bisherigen Regelungen im Arzneimittelgesetz, einschließlich der von der Bundesregierung angestrebten Änderungen, reichen nicht annähernd aus. Um saubere Sportlerinnen und Sportler schützen, werden wirkungsvolle strafrechtliche Instrumente dringend gebraucht. Das fordern auch Athletinnen und Athleten.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf der SPD bietet den Strafverfolgungsbehörden endlich effektive Möglichkeiten bei der Verfolgung von Dopingbetrug und der Aufdeckung von kriminellen Netzwerken im Hintergrund. Denn die Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln sollen erweitert werden. Das Eigendoping im organisierten Sportwettkampf, die Anwendung von Dopingmethoden und der Besitz, der Erwerb oder der sonstigen Beschaffung von Dopingmitteln werden unter Strafe gestellt. Zudem sollen öffentliche Stellen verplichtet werden, über die Gefahren des Dopings aufzuklären und zu beraten.
Mit dem Anti-Doping-Gesetz wird Doping dahin gestellt, wohin es gehört: ins Abseits.