Damit Energie langfristig erschwinglich bleibt und sich niemand vor hohen Strom- und Energiekosten im Winter fürchten muss, hat die Ampel-Koalition einen um-fassenden Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro auf die Beine gestellt. Viel Geld, mit dem  rasch wirksame Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme finanziert werden. In einem ersten Schritt hat in dieser Woche der Bundestag das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme beschlossen: Der Bund übernimmt als finanzielle Überbrückung bis zum nächsten Jahr die fällige Abschlagszahlung für Gas und Fernwärme im Dezember. Damit vor allem kleine Einkommen davon profitieren, wird die Soforthilfe für Besserverdienende besteuert.

Es entfällt damit im Dezember die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Dabei wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs als monatliche Verbrauchsmenge sowie der im Dezember 2022 geltende Preis pro Kilowattstunde zugrunde gelegt. Die Verrechnung geschieht automatisch. Der Bund erstattet den Versorgern die Kosten direkt. Damit soll die Zeit bis zur Einführung der eigentlichen Gaspreisbremse voraussichtlich im Februar oder März in 2023 überbrückt werden und eine schnelle Entlastung bei den Bürger:innen ankommen.

Mieter:innen und Mieter erhalten die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung. Mieter:innen, die kürzlich bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung schon im Dezember zurückerhalten.