Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der schulischen Bildung. Schule prägt die Schülerinnen und Schüler für ihr ganzes Leben. Das deutsche Auslandsschulwesen hat daher zu Recht in den vergangenen zehn Jahren einen grundlegenden Wandel vollzogen und sich zu einem System des gemeinsamen Lernens entwickelt. An erster Stelle stehen dabei die Deutschen Auslandsschulen. Ursprünglich gedacht als Schule für sogenannte „Expatriates“, sind heute über 90 von 140 Schulen sogenannte Begegnungsschulen, das heißt, sie werden überwiegend von einheimischen Schülerinnen und Schülern besucht.
Hinzu kommt: Die Fachkräfteeinwanderung nach Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten zunehmen. Auch mit Blick auf die Möglichkeiten, die das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet, sind die derzeit mehr als 80.000 Schülerinnen und Schüler der Deutschen Auslandsschulen in besonderem Maße qualifiziert, an deutschen Hochschulen zu studieren, eine duale Berufsausbildung zu absolvieren sowie einen Teil des Berufslebens oder das gesamte Berufsleben bei uns zu verbringen. Darüber hinaus können sie die in Deutschland erworbenen Kenntnisse auch bei der Rückkehr in ihre Herkunftsländer anwenden und dadurch neue Impulse für Entwicklung vor Ort setzen. Die Deutschen Auslandsschulen leisten einen erheblichen Beitrag zur Wertschöpfung Deutschlands und weltweit.
Vertrauen der Eltern wichtig
Eltern, die ihre Kinder an eine Deutsche Auslandsschule senden, gehen langfristige Bindungen ein. Sie müssen das Vertrauen haben können, dass die Auslandsschule über die gesamte Schullaufbahn ihrer Kinder hinweg stabil und auf hohem Qualitätsniveau arbeitet. Diese langfristige Orientierung muss mit einer stabilen Förderung der Auslandsschulen korrespondieren. Daher war es folgerichtig, mit dem Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (ASchulG) einen gesetzlichen Anspruch der Schulen auf eine Förderung einzuführen.
Die Koalitionsfraktionen haben am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag (Drs. (19/14818) in den Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wird,
- das Netz der Deutschen Auslandsschulen auf Lücken hin zu überprüfen und, wo es solche Lücken gibt, Anstrengungen zu unternehmen, lokale private Initiativen zur Gründung einer Deutschen Auslandsschule wirksam zu unterstützen;
- im Rahmen dieser Evaluierung zu prüfen, ob die in der Verwaltungsvereinbarung zum Auslandsschulgesetz festgelegte Zahl der vermittelten Lehrkräfte flexibler, und nicht allein von der Anzahl der Klassenzüge abhängig, gestaltet werden kann, um insbesondere den Bedürfnissen von wachsenden Schulen besser gerecht zu werden;
- im Rahmen der Evaluation zu prüfen, wie über eine stärkere Förderung frühkindlicher Bildung an den Deutschen Auslandsschulen erweiterte Bildungschancen ermöglicht werden können;
- zu untersuchen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Schulen, die das Gemischtsprachige International Baccalaureate anbieten gestärkt werden sollten;
- die Attraktivität der Deutschen Auslandsschulen für Lehrkräfte aus den Schuldiensten der Länder weiter zu steigern – wobei der Attraktivität der Schulleitungsstellen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;
- die Vorbereitung der deutschen Auslandslehrkräfte auf ihre Tätigkeit an den Deutschen Auslandsschulen weiter zu verbessern und entsprechende Vorbereitungskurse verstärkt anzubieten.