Insgesamt ist es bei Ceta gelungen, in vielen Bereichen fortschrittlichere Regeln und Standards zu vereinbaren, als dies in bisherigen europäischen und nationalen Handelsabkommen der Fall war. Ceta (Comprehensive Economic and Trade Agreement) bietet so die Chance, Standards für künftige faire Handelsabkommen zu setzen.

Ein Beispiel: Auf Initiative von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sieht Ceta  erstmals die Einrichtung eines rechtstaatlich organisierten Investitionsgerichtshofes vor. Damit wird das alte System der privaten Schiedsgerichte überwunden, die sich noch in vielen bilateralen Verträgen der EU-Staaten finden. Es werden transparentere Verfahren geschaffen und zugleich die Rechtsstandards des Investitionsschutzes sehr eng und deutlich präziser und klarer als bisher gefasst. Das ist ein großer Erfolg und setzt Maßstäbe für künftige Abkommen.

Darüber hinaus enthält Ceta fortschrittliche Regeln für den Schutz von Arbeitnehmerrechten, Umwelt, Gesundheit und Nachhaltigkeit sowie der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Gleichwohl sieht die SPD-Fraktion an einigen Stellen weiteren Verbesserungs- und Klarstellungsbedarf. Deshalb geben die Sozialdemokraten dem Abkommen noch keinen Freifahrtschein. Sie fordern, dass mit Kanada weitere, rechtlich verbindliche Klarstellungen ausgehandelt werden. Das hat die kanadische Regierung in einer Erklärung mit Bundesminister Gabriel auch schriftlich zugesagt.

Hubertus Heil, zuständiger SPD-Fraktionsvize, betont: "Ceta setzt Maßstäbe, aber wir sehen noch Klärungsbedarf: bei der wirksamen Umsetzung von Arbeitnehmerrechten, bei der Daseinsvorsorge und beim Vorsorgeprinzip. Es geht um nicht weniger als darum, Standards zu setzen für die Gestaltung der Globalisierung."

Voraussichtlich im Herbst beginnen die parlamentarischen Beratungen zur Ratifizierung des Abkommens zunächst im Europäischen Parlament. Dann soll intensiv geprüft werden, ob die Präzisierungen bereits ausreichend sind.

 

So sieht der Ceta-Fahrplan aus

 

  • 22.09.2016: Stellungnahme des Bundestages: Das Parlament spricht sich mehrheitlich dafür aus, im Rat der Europäischen Union den Weg zu eröffnen, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente intensiv mit Ceta zu befassen und weitere Verbesserungen in rechtsverbindlichen Erklärungen mit Kanada festzuhalten. Zudem beschließt der Bundestag, dass die Teile des Abkommens, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen, nicht ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft treten dürfen. Die übrigen Teile, in denen nationalstaatliche Kompetenzen berührt sind, dürfen nicht vorläufig angewendet werden. Ceta darf vollständig erst dann in Kraft treten, wenn auch alle nationalen Parlamente grünes Licht gegeben haben.
  • 23.09.2016: Die EU-Handelsminister treffen sich in Bratislava. Sie erörtern, welche Teile mit Zustimmung des Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft gesetzt werden könnten. Formelle Entscheidungen werden darüber nicht getroffen.
  • Bundeswirtschaftsminister Gabriel bringt in die Beratungen auf EU-Ebene die offenen Punkte und notwendigen Klarstellungen ein, um weitere Beratungen und Nachbesserungen zu erwirken.
  • 18.10.2016: Der EU-Ministerrat entscheidet darüber, ob Ceta von der EU und den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden soll und welche Teile vorläufig in Kraft treten sollen. Die Sozialdemokraten haben durchgesetzt: Ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments darf Ceta nicht vorläufig angewendet werden. Auch mit Zustimmung des EU-Parlaments kommt eine vorläufige Anwendung nur für Bereiche in Frage, die in die Zuständigkeit der EU fallen. Der Investorenschutz darf keinesfalls vorläufig in Kraft gesetzt werden.
  • 27.10.2016: EU-Kanada-Gipfel: Die EU-Kommission, die kanadische Regierung und die EU-Mitgliedstaaten unterzeichnen das Abkommen. Das Treffen kann auch genutzt werden, um weitere Verbesserungen, Präzisierungen und Klarstellungen zu vereinbaren.
  • Herbst 2016: Mit der Unterzeichnung des Abkommens beginnt die Stunde der Parlamente. Sie müssen ausführlich beraten und umfassend prüfen, inwieweit Ceta die Ansprüche an eine fortschrittliche Handelspolitik erfüllt.
  • Zunächst wird das Abkommen an das Europäische Parlament weitergeleitet. Die Sozialdemokraten erwarten, dass das Europäische Parlament die offenen Punkte aufgreift und, wo nötig, weitere Klarstellungen erwirkt. Die Zivilgesellschaft muss in die Beratungen einbezogen werden. Die SPD-Fraktion fordert zudem eine gemeinsame Anhörung von Vertretern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente.
  • 2017: Eine Entscheidung des Europäischen Parlaments ist frühestens im kommenden Jahr zu erwarten. Mit Zustimmung des EU-Parlaments könnte das um begleitende Klarstellungen verbesserte Abkommen teilweise vorläufig angewendet werden.

Bevor Ceta vollständig in Kraft tritt, müssen alle 28 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren. In Deutschland setzt das die Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates voraus. Der Ratifizierungsprozess dauert voraussichtlich zwei bis vier Jahre. Klar ist: Wenn ein nationales Parlament Ceta ablehnt, kann es nicht in Kraft treten.