Dem Hauptausschuss werden je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder angehören, von denen CDU/CSU 23, die SPD-Fraktion 14, die Linke und die Grünen je fünf Abgeordntete entsenden (Drs. 18/101). Das Präsidium des Bundestags wird den Ausschuss leiten. Im Präsidium sind auch Vertreter der eventuellen Oppositionsfraktionen.
Die Zuständigkeiten des Hauptausschusses werden durch Überweisungen des Plenums des Bundestags begründet; der Ausschuss ist Ausschuss im Sinne von Artikel 45, 45a und 45c Grundgesetz.
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte in der Debatte zur Einsetzung des Ausschusses: "Wir bitten um Verständnis, dieser Ausschuss hat auch damit zu tun, dass die SPD erst ihr Mitgliedervotum über den Koalitionsvertrag abwarten muss". Es sei unverhältnismäßig, jetzt 22 Ausschüsse zu bilden, wenn womöglich in zwei oder drei Wochen alles wieder geändert werden müsse. Oppermann verwies darauf, dass dieser Mitgliederentscheid ein "demokratisches Experiment" sei, eine Bereicherung für die Demokratie.