Damit soll eine Generalzolldirektion geschaffen werden, in der die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung und ein Teil der Aufgaben der Zollabteilung des Bundesministeriums der Finanzen zusammengeführt werden. Die Generalzolldirektion wird als neue Bundesoberbehörde ihren Sitz in Bonn haben.

In dieser Generalzolldirektion werden die Aufgaben der bisherigen Mittelbehörden der Zollverwaltung und die Aufgaben der Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen, die nicht zum unmittelbaren ministeriellen Kernbereich gehören, zusammengeführt. Die bisherigen Mittelbehörden, die Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost sowie das Zollkriminalamt, werden in die Generalzolldirektion integriert.

Das Zollkriminalamt bleibt innerhalb der Generalzolldirektion als funktionale Einheit mit seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden erhalten.

Durch die Neuorganisation der Zollverwaltung als interne Reformmaßnahme sollen die bestehenden Strukturen weiter verschlankt und die Organisationsabläufe effizienter und effektiver werden. Die Sicherung der Staatseinnahmen in Deutschland, der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung, der Schutz des Wirtschaftsstandortes Deutschland und der sozialen Sicherungssysteme sowie die Sicherheit für Staat und Bürgerinnen und Bürger als zentrale Aufgaben der Zollverwaltung sollen dadurch dauerhaft gewährleistet werden.

Durch das geplante Gesetz werden weder Vorgaben noch Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt, geändert oder aufgehoben.