Während sowohl CDU und CSU als auch die FDP in ihren Wahlprogrammen vollmundig versprechen, rechtliche Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen zu wollen, lehnen sie im Bundestag konkrete Initiativen ab. "Offener können folgenlose Ankündigungen und konkretes politisches Handeln kaum auseinanderfallen", kommentiert Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, das Verhalten von Union und FDP. Damit es in der Netzpolitik endlich vorangehe, sei ein Regierungswechsel notwendig.

Die Schaffung von Rechtssicherheit für die Betreiber von WLAN sei dringend geboten, so Klingbeil, komme doch dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu. Drahtlose lokale Netzwerke können ein wichtiger Bestandteil der digitalen Infrastruktur sein und gerade in öffentlichen Räumen einen Zugang zum Internet eröffnen und so die öffentlichen Räume im Netz sicherstellen. Aufgrund der Verweigerung der schwarz-gelben Koalition liegt dieses wichtige Potenzial der digitalen Infrastruktur weiter brach.

Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes

Wegen der Rechtsprechung gibt es derzeit Unklarheiten bei der Reichweite der Haftung von WLAN-Betreibern, wenn diese von ihren Nutzern für Rechtsverletzungen, beispielsweise Urheberechtsverletzungen, genutzt werden. Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit WLAN-Betreiber sich auf diese Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) berufen können und zugleich entsprechende Pflichten wie beispielsweise die Wahrung des Telekommunikationsgeheimnisses einhalten müssen, wenn sie nicht wie professionelle Anbieter von Telekommunikationsanlagen im Sinne des TKG WLAN-Zugänge für die Öffentlichkeit gegen Entgelt sondern beispielsweise kostenlos anbieten wollen.

Für private WLAN-Betreiber hat die Rechtsprechung sehr weitgehende Vorgaben entwickelt. WLAN-Betreiber haften dann auch im privaten Rahmen als Störer für über den von ihnen bereitgestellten Zugang begangene Rechtsverletzungen, wenn diese nicht nach dem Stand der Technik gesichert sind, zum Beispiel über ein Passwort. Bei gewerblichen WLAN-Anbietern (z. B. Hotels, Gaststätten, etc.) ist diesen - anders als bei den „klassischen“ Access-Providern - Internet-Zugangsanbieter die Frage der Haftung offensichtlich oftmals unklar, und es ist für die Praxis nicht abschließend geklärt, ob sie sich auf die Haftungsregelungen des Telemediengesetzes berufen können und ob und in welchem Umfang von ihnen auch unter dem Gesichtspunkt der von den Gerichten insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen an genommenen „Störerhaftung“ Schutzmaßnahmen verlangt werden können. Daher wird befürchtet, dass der Betrieb von öffentlichen WLANs für diese Betreiber ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko darstellen kann und zumindest psychologisch so der weitere Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen durch Private oder öffentliche Stellen behindert wird.

In einer Anhörung im Unterausschuss Neue Medien haben alle geladenen Sachverständigen dieses Problem bestätigt und eine gesetzliche Klarstellung angemahnt. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. In ihrer Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber drahtloser lokaler Netzwerke erklärt die Bundesregierung, dass "die aktuelle Gesetzeslage dem Angebot von WLAN-Anschlüssen zur Nutzung durch Dritte nicht" entgegenstehe und dass sie daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch “keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung des Potentials der Technologie” sehe.

Jeder Vierte greift heute mobil auf das Internet zu

Die Ablehnung von Schwarz-Gelb ist nicht nur aus gesellschaftspolitischer und auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive nicht ansatzweise nachvollziehbar, heißt es doch im so genannten Regierungsentwurf von CDU und CSU: „Jeder Vierte greift heute bereits von unterwegs mobil auf das Internet zu. Darin liegt eine große Chance für neue Dienstleistungen und Geschäftsideen. Deshalb wollen wir auch in Deutschland die Voraussetzungen schaffen, damit gerade in den Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar wird. Wir setzen uns dafür ein, gesetzliche Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter zu schaffen.“ Doch die Koalition hat wieder einmal eine Chance vergeben, zu handeln.

Lars Klingbeil stellte in seiner Rede zum Antrag die Vorhaben aus dem Regierungsprogramm der SPD entgegen: „Wir wollen dafür sorgen, dass in öffentlichen Räumen ein Zugang zum WLAN ermöglicht wird. Die SPD wird sich für eine Änderung der WLAN-Betreiberhaftung einsetzen, um mehr Rechtssicherheit für die Anbieter zu schaffen.“

Dass dies im Unterschied zur schwarz-gelben Koalition keine Lippenbekenntnisse sind, sieht man an der Tatsache, dass die SPD – wie im übrigen auch beim Thema Netzneutralität oder Breitbandausbau, um nur zwei Beispiele zu nennen – zahlreiche konkrete Initiativen vorgelegt hat, die stets von Schwarz-Gelb abgelehnt wurden.

Die Forderung nach einer Haftungsbeschränkung und der Schaffung von Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter ist richtig und wichtig. Es ist auch klar, dass dies ein rechtlich schwieriges Unterfangen ist. Aber es ist dringend geboten, denn dem Zugang zu einem freien und leistungsfähigen Internet kommt in der digitalen Gesellschaft grundlegende Bedeutung zu. Drahtlose lokale Netzwerke könnten ein wichtiger Bestandteil der digitalen Infrastruktur sein und gerade auch in öffentlichen Räumen einen Zugang zum Internet eröffnen und so die öffentlichen Räume im Netz sicherstellen.

Teresa Bücker